Grundsteuerreform – die neue Grundsteuer in Bayern
Grundsteuerreform – die neue Grundsteuer in Bayern
FRISTVERLÄNGERUNG – Abgabe der Erklärung bis spätestens 31.01.2023
Die unter www.grundsteuer.bayern.de eingestellten Grundsteuervordrucke können am PC ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Die Vordrucke dürfen nur am PC und nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann. Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärung handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie der Verwaltung der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.