Barriefreiheit-Werkzeuge

Schöffenwahl

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt.

Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie unten auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 31.03.2023 schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, senden.


Mainburger Str. 3
85413 Hörgertshausen

Sprechzeiten Hörgertshausen

Kanzleistunde 1. Bürgermeister Michael Hobmaier

Dienstag 18:00 bis 20:00 Uhr


Mit Ihrer BayernID und dem verschlüsselten Kontaktformular einfach und sicher rund um die Uhr mit Ihrer Kommune online kommunizieren!