Die unzulässige Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Betreiber wird oftmals bei der Polizei angezeigt. Dabei handelt es sich um einen Datenschutzverstoß, der originär in den Aufgabenbereich des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht fällt. Dessen Aufgabe ist es, Verstöße festzustellen und Abhilfe- oder Sanktionsmaßnahmen zu ergreifen. Anzeigen bei der Polizei binden daher unnötige Ressourcen und verzögern die Bearbeitung durch das Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Der im Anschluss über den Button verlinkte Flyer soll Unternehmen und Privatpersonen für das Thema Videoüberwachung sensibilisieren, insbesondere in welchen Fällen eine unzulässige Videoüberwachung vorliegt und welche Voraussetzungen für eine zulässige Videoüberwachung vorliegen müssen. Des Weiteren stellt der Flyer die Zuständigkeit des Landesamts für Datenschutzaufsicht für die Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzvorschriften im nicht-öffentlichen Bereich vor und weist zudem auf die Möglichkeiten der Online-Beschwerde gegen eine Videoüberwachung privater Stellen hin.