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Einbeziehungssatzungen

Erlass einer Einbeziehungssatzung „Untere Hauptstraße 7“, (Nr. 109), Volkmannsdorf, Gemeinde Wang

Der Gemeinderat Wang hat in seiner Sitzung vom 23.09.2020 den Erlass einer Einbeziehungssatzung „Untere Hauptstraße 7“, (Nr. 109), Volkmannsdorf, Gemeinde Wang, beschlossen. Es soll damit ein Teilgrundstück in den im Zusammenhang bebauten Ort Volkmannsdorf mit einbezogen werden.

Die Bauleitplanung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

In diesem wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

Geltungsbereich/Umgrenzung des Plangebietes:                                   

Ziel und Zweck der Satzung ist es, die westliche Teilfläche des Grundstückes FlNr. 731/2 der Gemarkung Wang, die sich aktuell im Außenbereich befindet und im Zusammenhang zum bebauten Ortsteil steht und dessen bauliche Nutzung geprägt ist, einzubeziehen. Eine Teilfläche der FlNr. 731/2 der Gemarkung Wang, auf welcher erforderliche Ausgleichsflächen zu liegen kommen, grenzt unmittelbar westlich an den Satzungsbereich an.

Der Planungsumgriff wird folgendermaßen begrenzt:

Norden:          FlNr. 731 (Intensivgrünland)

Osten:             FlNr. 731/1 und 731/3 (Wohnbebauung)

Süden:            FlNr. 730/3 (Staatsstraße)

Westen:           FlNr. 731 (landwirtschaftliche Nutzfläche/ökologische Ausgleichsfläche)

Das Planungsgebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA nach § 4 BauGB) ausgewiesen.

Die verkehrliche Erschließung erfolgt durch die bereits zum Hinterlieger bestehende Privatzufahrt von der Staatsstraße 2045 aus und ist als gesichert zu betrachten. Zusätzliche infrastrukturelle Einrichtungen sind nicht erforderlich und daher nicht geplant.

Der Gesamtumgriff der Satzung erstreckt sich auf eine Gesamtfläche von 2.784 m².

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 19.02.2021 in Kraft getreten.

Downloads:
Plan
Begründung
Zusammenfassende Erklärung
Bekanntmachung

Erlass einer Einbeziehungssatzung „Waldstraße“, (Nr. 108), Volkmannsdorferau, Gemeinde Wang

Der Gemeinderat Wang hat in seiner Sitzung vom 23.09.2020 den Erlass einer Einbeziehungssatzung „Waldstraße“, (Nr. 108), Volkmannsdorferau, Gemeinde Wang, beschlossen. Es soll damit ein Teilgrundstück in den im Zusammenhang bebauten Ort Volkmannsdorferau mit einbezogen werden.

Die Bauleitplanung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

In diesem wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

Geltungsbereich/Umgrenzung des Plangebietes:                                   

Ziel und Zweck der Satzung ist es, das Grundstück FlNr. 121/14 der Gemarkung Volkmannsdorferau, das sich aktuell im Außenbereich befindet und im Zusammenhang zum bebauten Ortsteil steht und dessen bauliche Nutzung geprägt ist, einzubeziehen.

Der Planungsumgriff wird folgendermaßen begrenzt:

Norden:           FlNr. 121/10 (Wohnbaunutzung)
Osten:             FlNr. 225 (Waldstraße)
Süden:            FlNr. 121 (landwirtschaftliche Nutzfläche)
Westen:          FlNr. 121 (landwirtschaftliche Nutzfläche)

Das Planungsgebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA nach § 4 BauGB) ausgewiesen.

Die verkehrliche Erschließung erfolgt durch die bestehende Ortserschließung der Waldstraße, die an die Isarstraße (Kreisstraße FS 17) und im Weiteren an die Staatsstraße 2350 anbindet und als gesichert zu betrachten ist. Zusätzliche infrastrukturelle Einrichtungen sind nicht erforderlich und daher nicht geplant.

Der Gesamtumgriff der Satzung erstreckt sich auf eine Gesamtfläche von 537 m².

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 19.02.2021 in Kraft getreten.

Downloads:
Plan
Begründung
Zusammenfassende Erklärung
Bekanntmachung