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Die Gemeinde Wang vergibt drei Parzellen im Baugebiet „Notstraße“ im Vergabeverfahren „Wanger Modell“. Der Verkaufspreis beträgt 480 € pro m² inkl. Erschließungskosten.

Die Bewerbungsfrist startet am Montag, 11.09.2023 und endet am Montag, 09.10.2023 um 16 Uhr

Präambel

Die Gemeinde Wang ist bestrebt, bauwilligen Personen der örtlichen Bevölkerung, die aufgrund der Marktlage, insbesondere aufgrund der hohen Grundstückspreise in der Region, keine Wohnbaugrundstücke oder sonstiges Wohneigentum auf dem freien Immobilienmarkt erwerben können, den Erwerb von Grundstücken zur Errichtung eines den eigenen Bedarf deckenden Wohngebäudes zu ermöglichen. Vorrangig sollen Familien mit Kindern gefördert werden, wobei eine Ortsbezogenheit in Form eines Hauptwohnsitzes oder der Berufstätigkeit im Gemeindegebiet sowie erschwerende individuelle Lebensumstände in Form einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit besondere Berücksichtigung finden. Weiterhin soll auch ein Wegzug der örtlichen Bevölkerung verhindert und damit eine sozial ausgewogene, stabile und nachhaltige Bevölkerungsstruktur gesichert werden.

Zur Sicherstellung einer transparenten und rechtskonformen Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken stellt die Gemeinde Gammelsdorf die nachfolgenden Vergabekriterien auf.

Vergeben werden folgende Parzellen:

 

FlNr. 715/5 (Hausnummer 44b)                    342 m²                                                 Einfamilienhaus

FlNr. 715/9 (Hausnummer 44c)                     327 m²                                                 Einfamilienhaus

FlNr. 715/6 (Hausnummer 44d)                    321 m²                                                 Einfamilienhaus

Die Grundstücke befinden sich im Innenbereich und können nach § 34 BauGB bebaut werden.

  • Bewerben können sich nur volljährige natürliche Personen (keine Personengesellschaften). Bauträger, Firmen, Makler und dergleichen sind von der Vergabe ausgeschlossen.
  • Ausgeschlossen sind Bewerber
    • die bereits in einem früheren Verfahren ein Grundstück in einem Baugebiet in der Gemeinde Wang erhalten haben.
    • die bereits Eigentümer oder Erbbauberechtiger einer Wohnung oder eines Wohnhauses oder eines zu Wohnzwecken bebaubaren Grundstücks in der Gemeinde Wang sind.

Die Rangfolge unter den Bewerbern wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Die sich bewerbende/ -n Person/ -en mit der höchsten Punktzahl besitzt/besitzen als erster das Recht, eine Parzelle unter den 3 zu vergebenden Parzellen auszuwählen. Bei Punktegleichstand gibt die größere Anzahl an minderjährigen Kindern den Ausschlag. Danach erfolgt bei Gleichstand der Kinderzahl, ein Losverfahren. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Gemeinde schriftlich unter Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt. Nur Personen, die als Bewerber*in/Bewerberpaar teilgenommen haben, können später auch Erwerber im Notarvertrag und Eigentümer im Grundbuch werden. Eine Weitergabe der Rangziffer und somit des Rechts zum Erwerb eines Grundstückes an Dritte ist nicht möglich. Bei Bewerberpaaren müssen beide Personen im Notarvertrag als Käufer aufgenommen werden. Jede/ -r Bewerber*in/Bewerberpaar kann seine Bewerbung vor, während und nach Abschluss des Vergabeverfahrens zurückziehen.

Maximal können 100 Punkte erreicht werden, wobei 50 Punkte für örtlichen Bezug und 50 Punkte für soziale Kriterien möglich sind.

Bei örtlichem Bezug gibt es folgende Kategorien:

  • Hauptwohnsitz aktuell oder innerhalb der letzten 20 Jahre 50 Punkte

oder

  • Hauptberuf/Gewerbebetrieb aktuell bestehend 25 Punkte

Für soziale Kriterien gibt es folgende Kategorien:

  • Kinder/Schwerbehinderung/Pflegegrad 30 Punkte
  • Junge Bewerber zwischen 21 und 35 Jahren 20 Punkte

Stichtag für alle Angaben ist der 11.09.2023.

Folgende Bedingungen werden in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen:

  • Die Baufertigstellung des Wohngebäudes hat innerhalb von 5 Jahren nach Beurkundung zu erfolgen. Der Weiterverkauf des unbebauten Grundstücks bis zur Bebauung ist ausgeschlossen.

Der Einzug mit Hauptwohnsitz mindestens aller im Kaufvertrag genannten Personen muss spätestens innerhalb von fünf Jahren ab Beurkundung erfolgen. Der gemeldete und tatsächliche Hauptwohnsitz muss für fünf Jahre ab Einzug beibehalten werden; ein Weiterverkauf des Grundstücks bis zum Ablauf dieser Frist ist ausgeschlossen.

Wird dies nicht eingehalten, besitzt die Gemeinde das Recht, die Parzelle zum Kaufpreis wieder zurückzunehmen.

Der Wiederkauf erfolgt zu dem Preis, zu dem der Käufer/ die Käuferin das Grundstück erworben hat. Vom Käufer/ Von der Käuferin für das Grundstück aufgewendete Erschließungs-, Herstellungs- und Anschlusskosten sind zu erstatten. Sollte das Grundstück bereits bebaut sein, ist für die ganz oder teilweise hergestellten baulichen Anlagen der aktuelle Verkehrswert zu bezahlen. Können sich die Parteien nicht über die Höhe des Wertes der baulichen Anlagen verständigen, wird deren Wert für beide Vertragsteile verbindlich nach billigem Ermessen im Verwaltungsschätzverfahren vom zuständigen Gutachterausschuss festgestellt. Nebenkosten wie Notargebühren, Grundbuchkosten, etc. werden nicht erstattet. Alle anfallenden Nebenkosten für die Rückabwicklung bei Notar und Grundbuch einschließlich der anfallenden Grunderwerbssteuer hat ebenfalls der Käufer zu tragen.

Alternativ kann die Gemeinde verlangen, dass der Käufer/ die Käuferin den erzielten Mehrerlös abzüglich er getätigten Investitionen an die Gemeinde abführt.

Zur Sicherung dieser Ansprüche wird eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen.

  • Sollte innerhalb der ersten drei Monate nach Zuschlag kein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen sein, behält sich die Gemeinde Wang das Recht vor, der sich bewerbenden Person mit der nächstniedrigeren Punktzahl das Grundstück anzubieten.

  • Es ist eine vorläufige Finanzierungsbestätigung vorzulegen. Diese ist nach Mitteilung über den Zuschlag zu übersenden. Nach Erhalt der Finanzierungsbestätigung wird der Notar mit der Erstellung eines Notarvertrages von der Gemeinde beauftragt.