Bericht von der öffentlichen Gemeinschaftsversammlung vom 17.06.2024
Feststellung der Jahresrechnung 2023 gem. Art 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V. mit Art. 102 Abs. 3 GO
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 26.03.2024 wurde bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich und die Genehmigung nicht schon mit früheren Beschlüssen der Gemeinschaftsversammlung erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung 2023 wird gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V. mit Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV):
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2.037.125,46 Euro
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt 74.897,45 Euro
Schulden zum 01.01.2023 0,00 Euro zum 31.12.2023 0,00 Euro
Rücklagen zum 01.01.2023 319.760,43 Euro zum 31.12.2023 298.293,90 Euro
Entlastung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V. mit Art. 102 Abs.3 GO
Die Gemeinschaftsversammlung erteilt einstimmig zur Jahresrechnung 2023 die Entlastung.