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Bericht von der öffentlichen Gemeinschaftsversammlung vom 17.06.2024

Feststellung der Jahresrechnung 2023 gem. Art 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V. mit Art. 102 Abs. 3 GO

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 26.03.2024 wurde bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben.

Die im Haushaltsjahr angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich und die Genehmigung nicht schon mit früheren Beschlüssen der Gemeinschaftsversammlung erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung 2023 wird gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V. mit Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV):

Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt                                2.037.125,46 Euro

Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt                                      74.897,45 Euro

Schulden zum 01.01.2023                    0,00 Euro           zum 31.12.2023                       0,00 Euro

Rücklagen zum 01.01.2023       319.760,43 Euro           zum 31.12.2023            298.293,90 Euro

Entlastung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V. mit Art. 102 Abs.3 GO

Die Gemeinschaftsversammlung erteilt einstimmig zur Jahresrechnung 2023 die Entlastung.