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Bericht von der öffentlichen Gemeinschaftsversammlung am 17.06.2024

Bericht von der öffentlichen Gemeinschaftsversammlung vom 17.06.2024

Feststellung der Jahresrechnung 2023 gem. Art 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V. mit Art. 102 Abs. 3 GO

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 26.03.2024 wurde bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben.

Die im Haushaltsjahr angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich und die Genehmigung nicht schon mit früheren Beschlüssen der Gemeinschaftsversammlung erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung 2023 wird gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V. mit Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV):

Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt                                2.037.125,46 Euro

Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt                                      74.897,45 Euro

Schulden zum 01.01.2023                    0,00 Euro           zum 31.12.2023                       0,00 Euro

Rücklagen zum 01.01.2023       319.760,43 Euro           zum 31.12.2023            298.293,90 Euro

Entlastung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V. mit Art. 102 Abs.3 GO

Die Gemeinschaftsversammlung erteilt einstimmig zur Jahresrechnung 2023 die Entlastung.

Hochwasser-Soforthilfe

Durch die Bayerische Staatsregierung wurde ein Soforthilfepaket beschlossen. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen möglichst schnell durch die Landkreise an die Bürgerinnen und Bürger in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten ausbezahlt werden. Hierzu wurde dem Landkreis Freising eine erste Tranche zur Verfügung gestellt. Sobald das Landratsamt Freising das Geld erhalten hat, kann mit der Auszahlung begonnen werden. Grundsätzlich ist eine Antragstellung der Betroffenen per E-Mail an das Landratsamt möglich. Die dazu notwendigen Unterlagen sind auf der Internetseite des Landratsamtes Freising zum Download bereitgestellt.

https://kreis-freising.de

Sollte eine Antragstellung per E-Mail nicht möglich sein, können Anträge auch am Infoschalter des Landratsamtes Freising abgeholt werden.


Kindertagespflege im Landkreis Freising

Ausbildung zur Tagesmutter/Tagesvater

Das Amt für Jugend und Familie im Landkreis Freising – Fachbereich Kindertagespflege – bietet einmal im Monat eine unverbindliche Online-Informationsveranstaltung für Interessierte an. Die genauen Termine finden Sie über den untenstehenden Button. Aufgrund des hohen Betreuungsbedarfes freut sich das Amt für Jugend und Familie über jeden Interessenten der sich zur Tagespflegeperson qualifizieren lassen möchte.

Für Fragen können Sie sich gerne telefonisch an

Michaela Hanrieder       08161/600-236

Elke Huber                       08161/600-257

Ramona Neumaier         08161/600-224

oder per E-Mail an kindertagespflege@kreis-fs.de wenden.

Die Terminübersicht 2024 finden Sie hier


Terminvergabe Rathaus

Die Verwaltungsgemeinschaft Mauern möchte darauf hinweisen, dass die persönliche Vorsprache im Rathaus Mauern ausschließlich nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich ist.

Wir bitten Sie deshalb, die Mitarbeiter/innen zunächst telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Darüber hinaus ist eine Terminvereinbarung auch über die auf der Homepage angebotene Funktion der Online-Terminvereinbarung möglich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir Sie, diesen rechtzeitig zu stornieren.

Über unser Rathaus-Serviceportal „Mit der Maus ins Rathaus“, einem kostenlosen Online-Bürgerservice, können Sie zahlreiche Formalitäten von zu Hause aus erledigen. Ihre Daten werden sicher übermittelt und sofort weiterverarbeitet.