Barriefreiheit-Werkzeuge

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Mikrozensus 2025

In Bayern werden insgesamt rund 130 000 Personen in etwa 65 000 zufällig ausgewählten Haushalten stellvertretend für alle bayerischen Einwohnerinnen und Einwohner zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt. In der ersten Hälfte des Jahres haben bereits rund 65 000 Personen an der Erhebung teilgenommen, etwa genauso viele Personen werden bis zum Jahresende noch um Auskunft gebeten. Davon sind auch Personen in Ihrer Gemeinde betroffen. Diese Personen erhalten vom Bayerischen Landesamt für Statistik eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am Mikrozensus, die im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen kann.

Näheres darüber erfahren Sie hier


Elektronische Wohnsitzanmeldung

Die Verwaltungsgemeinschaft Mauern bietet nun den Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung an.

Der Online-Service ist allerdings nur für Hauptwohnsitze möglich. Eine An- oder Ummeldung von Nebenwohnsitzen ist online nicht möglich.

Unter nachfolgendem Link ist die elektronische Wohnsitzanmeldung möglich. Hier finden Sie auch genauere Informationen und Voraussetzungen zum Online-Dienst:

www.wohnsitzanmeldung.gov.de

Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro (Telefonnr.: 08764/890) gerne zur Verfügung!

Änderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten – Neue Regelungen für Lichtbilder ab 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 werden Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und verwendet. Dies erfolgt auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen bzw. Fotoaufnahmestellen zur Behörde, indem Ihr Foto verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen wird. Sie erhalten dann den Ausdruck eines Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde (das Bürgerbüro) Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann.

Unsere Fotokabine im Rathaus, welche bisher noch für die Aufnahme von Lichtbildern für die Beantragung von Ausweisdokumenten zulässig war, kann ab dem 01.08.2025 leider nicht mehr hierfür verwendet werden.

Es wird in der Zukunft aber wieder möglich werden, direkt vor Ort im Rathaus der VG Mauern digitale Lichtbilder aufnehmen zu lassen. Die zertifizierten Lichtbildaufnahmegeräte sind bereits bestellt und sollten demnächst geliefert werden. Ein genauer Zeitpunkt ist jedoch noch nicht bekannt.

Bitte beachten Sie, dass Aufnahmen mit Smartphones oder herkömmlichen Kameras nicht mehr ausreichend sind und ausgedruckte Lichtbilder in Papierform nicht mehr verwendet werden können, auch nicht für Babys/Kleinkinder.

Hintergrund:

Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht Änderungen in den Gesetzen und Verordnungen zum Pass- und Personalausweiswesen sowie im Aufenthaltsgesetz und der Aufenthaltsverordnung vor, nach denen künftig Manipulation von hoheitlichen Dokumenten durch Morphing gezielt begegnet werden soll. Morphing bezeichnet eine Technik, mit der Lichtbilder elektronisch manipuliert werden können, indem mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild digital verschmolzen werden und somit die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild erscheinen. Durch Morphing-Manipulation ist das Ausweisdokument als Instrument zur Identitätskontrolle im Kern bedroht, sodass die bisherige Praxis, nach der antragstellende Personen ausgedruckte Lichtbilder bei der Pass-, Personalausweisbehörde einreichen, nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Die im Eingangsbereich des Bürgerbüros aufgestellte Fotokabine steht den Bürgerinnen und Bürgern jedoch auch weiterhin für die Anfertigung von Papierfotos (allerdings ab dem 01.08.2025 nicht mehr für Lichtbilder für Ausweisdokumente, wie oben beschrieben!) zur Verfügung. Diese können Sie aber weiterhin für andere Dokumente (z.B. Führerschein, Krankenkassenkarte, Fischereischein) verwenden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der VG Mauern (Telefonnr.: 08764/890).

Sitzungen aktuell

Sitzungen aktuell

Gemeinschaftsversammlung am 28.07.2025

Am Montag, den 28. Juli 2025, findet um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Mauern, Schloßplatz 2, eine Gemeinschaftsversammlung statt.

Tagesordnung

Öffentliche Tagesordnungspunkte

1.

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2024                                                                                        

2.

Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024

2.1

Feststellung der Jahresrechnung 2024 gem. Art. 10 abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V. mit Art. 102 Abs. 3 GO

2.2

Entlastung der Jahresrechnung 2024 gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V. mit Art. 102 Abs. 3 GO 

3.

Wünsche und Anfragen                                                                                         

4.

Informationen des Gemeinschaftsvorsitzenden                                                                       

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.


Terminvergabe Rathaus

Die Verwaltungsgemeinschaft Mauern möchte darauf hinweisen, dass die persönliche Vorsprache im Rathaus Mauern nach Möglichkeit mit einer vorherigen Terminvereinbarung stattfindet.

Wir bitten Sie deshalb, die Mitarbeiter/innen zunächst telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Darüber hinaus ist eine Terminvereinbarung auch über die auf der Homepage angebotene Funktion der Online-Terminvereinbarung möglich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir Sie, diesen rechtzeitig zu stornieren.

Über unser Rathaus-Serviceportal „Mit der Maus ins Rathaus“, einem kostenlosen Online-Bürgerservice, können Sie zahlreiche Formalitäten von zu Hause aus erledigen. Ihre Daten werden sicher übermittelt und sofort weiterverarbeitet.