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Änderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten – Neue Regelungen für Lichtbilder ab 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 werden Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und verwendet. Dies erfolgt entweder auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zur Behörde, indem Ihr Foto vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen wird. Sie erhalten dann den Ausdruck eines Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde (das Bürgerbüro) Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Oder Sie nutzen die Möglichkeit direkt vor Ort im Rathaus der VG Mauern. Hier werden in den einzelnen Büros des Bürgerbüros zertifizierte Lichtbildaufnahmegeräte stehen und die digitalen Passfotos vor Ort gefertigt. Die Kosten für ein digitales Passfoto betragen sechs Euro pro bestelltes Dokument. Bitte beachten Sie, dass Aufnahmen mit Smartphones oder herkömmlichen Kameras dann nicht mehr ausreichend sind und ausgedruckte Lichtbilder in Papierform nicht mehr verwendet werden können.

Hintergrund:

Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht Änderungen in den Gesetzen und Verordnungen zum Pass- und Personalausweiswesen sowie im Aufenthaltsgesetz und der Aufenthaltsverordnung vor, nach denen künftig Manipulation von hoheitlichen Dokumenten durch Morphing gezielt begegnet werden soll. Morphing bezeichnet eine Technik, mit der Lichtbilder elektronisch manipuliert werden können, indem mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild digital verschmolzen werden und somit die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild erscheinen. Durch Morphing-Manipulation ist das Ausweisdokument als Instrument zur Identitätskontrolle im Kern bedroht, sodass die bisherige Praxis, nach der antragstellende Personen ausgedruckte Lichtbilder bei der Pass-, Personalausweisbehörde einreichen, nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der VG Mauern (Telefonnr.: 08764/890).

Bürgerbüro geschlossen

Die Verwaltungsgemeinschaft Mauern weist darauf hin, dass das Bürgerbüro am 8. Mai vormittags aufgrund einer hausinternen Schulung geschlossen ist. Ab 14:00 Uhr können gerne wieder Termine gebucht werden.

Terminvergabe Rathaus

Die Verwaltungsgemeinschaft Mauern möchte darauf hinweisen, dass die persönliche Vorsprache im Rathaus Mauern ausschließlich nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich ist.

Wir bitten Sie deshalb, die Mitarbeiter/innen zunächst telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Darüber hinaus ist eine Terminvereinbarung auch über die auf der Homepage angebotene Funktion der Online-Terminvereinbarung möglich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir Sie, diesen rechtzeitig zu stornieren.

Über unser Rathaus-Serviceportal „Mit der Maus ins Rathaus“, einem kostenlosen Online-Bürgerservice, können Sie zahlreiche Formalitäten von zu Hause aus erledigen. Ihre Daten werden sicher übermittelt und sofort weiterverarbeitet.