Barriefreiheit-Werkzeuge

Skip to main content

Beantragung Briefwahlunterlagen

Beantragung Briefwahlunterlagen.

Die Bayerische Landtags- und Bezirkswahl steht kurz bevor. Sie haben keine Zeit am Wahltag? Dann beantragen Sie die Briefwahl.

Am 8. Oktober 2023 steht in Bayern die Landtags- und Bezirkswahl an. Dann geben Wählerinnen und Wähler in ganz Bayern ihre Erst- und Zweitstimmen ab. Doch manche Leute schaffen es nicht ins Wahllokal, weil sie am Wahltag nicht da sind oder andere Gründe haben. Dann ist die Briefwahl eine gute Möglichkeit, um trotzdem an der Wahl teilzunehmen. Um per Briefwahl an der Landtags- und Bezirkswahl teilzunehmen, brauchen die Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen. Diese müssen vor dem Wahltermin beantragt werden.

Die Online Beantragung des Wahlscheins/Briefwahlunterlagen mit  Briefzustellung ist in der Zeit vom 28.08. bis 01.10.2023 möglich.

Den Link zum Online-Formular für die Beantragung des Wahlscheins/der Briefwahlunterlagen finden Sie hier

Bei Fragen können Sie sicher gerne an uns wenden.
Ihre Ansprechpartner sind:
Herr Grohmann
Tel.: 08764/8950
E-Mail: buergerbuero@mauern-verwaltung.de

Frau Steiner
Tel.: 08764/8952
E-Mail: buergerbuero@mauern-verwaltung.de


Videoüberwachung durch Unternehmen & Privatpersonen

Videoüberwachung durch Unternehmen & Privatpersonen

Was ist zulässig? Wer kann weiterhelfen – das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration informiert.

Die unzulässige Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Betreiber wird oftmals bei der Polizei angezeigt. Dabei handelt es sich um einen Datenschutzverstoß, der originär in den Aufgabenbereich des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht fällt. Dessen Aufgabe ist es, Verstöße festzustellen und Abhilfe- oder Sanktionsmaßnahmen zu ergreifen. Anzeigen bei der Polizei binden daher unnötige Ressourcen und verzögern die Bearbeitung durch das Landesamt für Datenschutzaufsicht.

Der im Anschluss über den Button verlinkte Flyer soll Unternehmen und Privatpersonen für das Thema Videoüberwachung sensibilisieren, insbesondere in welchen Fällen eine unzulässige Videoüberwachung vorliegt und welche Voraussetzungen für eine zulässige Videoüberwachung vorliegen müssen. Des Weiteren stellt der Flyer die Zuständigkeit des Landesamts für Datenschutzaufsicht für die Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzvorschriften im nicht-öffentlichen Bereich vor und weist zudem auf die Möglichkeiten der Online-Beschwerde gegen eine Videoüberwachung privater Stellen hin.

Den Flyer finden Sier hier


Terminvergabe Rathaus

Die Verwaltungsgemeinschaft Mauern möchte darauf hinweisen, dass die persönliche Vorsprache im Rathaus in Mauern ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich ist.

Wir bitten Sie deshalb, die Mitarbeiter/innen zunächst telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Über unser Rathaus Serviceportal „Mit der Maus ins Rathaus“, einem kostenlosen Online-Bürgerservice, können Sie zahlreiche Formalitäten von zu Hause aus erledigen. Ihre Daten werden sicher übermittelt und sofort weiterverarbeitet.