Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister für Auskunftszwecke an Dritte. Liegen Tatsachen vor, welche die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen, haben Sie die Möglichkeit, die Eintragung einer Auskunftssperre zu beantragen.
Was wird benötigt?
Es müssen der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum, die Anschrift, und ein stichhaltiger Grund eingegeben werden.
Was kostet der Eintrag einer Auskunftssperre?
Der Eintrag einer Auskunftssperre ist kostenlos.
Ansprechpartner im Bürgerbüro:
Frau Schöttl: Tel. 08764 89-25 Herr Grohmann: Tel. 08764 89-50 Frau Steiner: Tel. 08764 89-52