Auf Grund des § 21 der Verbandssatzung und des Art. 35 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung und Finanzplanung.