Wenn die Mutter verwitwet ist:
Nachweis über die Eheschließung, die Auflösung und die aktuelle Namensführung (= Eheurkunde, Abschrift/ Ausdruck (beglaubigt) aus dem Eheregister, jeweils mit Auflösungsvermerk, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemannes)