Barriefreiheit-Werkzeuge

Skip to main content

Der Katasterauszug zur Bauvorlage ist ab sofort im Rathaus der VG Mauern erhältlich

Die Verwaltungsgemeinschaft Mauern weist darauf hin, dass ab sofort der amtlich beglaubigte Katasterauszug zur Bauvorlage im Rathaus eingeholt werden kann. Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (§ 7 BauVorlV) u. a. ein höchstens ein halbes Jahr alter Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Der Auszug enthält Flurstücks- und Eigentümerangaben aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch zum Baugrundstück und den umliegenden benachbarten Grundstücken. Der Auszug kann vom Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer für eine Gebühr von 30,– € im Liegenschaftsamt bei der Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, Zimmer Nr. 20 während der allgemeinen Amtsstunden abgeholt werden.