Barriefreiheit-Werkzeuge

Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung vorliegen. Bei der Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten ausführliche Informationen über die Möglichkeiten zur Namensführung in der Ehe.

Das Standesamt Mauern ist für die Anmeldung der Eheschließung zuständig, wenn Sie oder Ihr Partner/ Ihre Partnerin Ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Mauern (Gemeinden Gammelsdorf, Hörgertshausen, Mauern und Wang) haben.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin erfolgen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist von beiden Eheschließenden persönlich und gemeinsam zu beantragen (Ausnahme bei Bevollmächtigung aus wichtigen Gründen – das Formblatt dazu erhalten Sie im Standesamt)

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die vorgelegten Urkunden sollen nicht älter als sechs Monate alt sein (ausgenommen Scheidungsurteile).
  • Es werden nur Original-Unterlagen akzeptiert.
  • Versteht ein Verlobter die deutsche Sprache nicht bzw. nicht ausreichend, so ist zur Anmeldung der Eheschließung ein Dolmetscher mitzubringen.
  • Fremdsprachige Urkunden sind mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
  • Die Übersetzung ist von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer zu fertigen.

Übersetzer/Dolmetscher finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de

  • Internationale Personenstandsurkunden nach dem Muster des Übereinkommens der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) vom 08.09.1976 bedürfen keiner Übersetzung in die deutsche Sprache

Erforderliche Unterlagen:

  • Von Eheschließenden, die noch nicht verheiratet waren, volljährig und deutsche Staatsangehörige sind, ist vorzulegen:

    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes (nicht erforderlich für Eheschließende, die im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Mauern gemeldet sind)
    • eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
  • Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, ist außerdem vorzulegen:

    • eine Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit dem Vermerk der Auflösung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft
    • einen weiteren Nachweis der Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft)
  • Für Eheschließende, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind zusätzliche Dokumente erforderlich.
    Bitte nehmen Sie bei Bedarf diesbezüglich Kontakt mit uns auf.

Kosten:

  • Bei der Anmeldung der Eheschließung fallen Gebühren an (Auskunft darüber können Sie gerne bei uns erfragen).

  • Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte beglichen werden.
Für die Anmeldung der Eheschließung bitten wir Sie mit uns vorab einen Termin zu vereinbaren.

Eheschließung

Nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung können Sie nun mit uns einen Termin für Ihre standesamtliche Trauung vereinbaren. Selbstverständlich ist Ihre Eheschließung in jedem deutschen Standesamt möglich.

Für Ihre Trauung steht Ihnen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Schloßplatz 2, ein Trauzimmer zur Verfügung. Gerne können Sie dieses auch vorab besichtigen.

Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Trauzeugen erfolgen, sofern dies gewünscht wird. Die Zeugen müssen volljährig sein und können mit den Eheschließenden verwandt sein.

Wir weisen darauf hin, dass für Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeit des Standesamts eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 70,– Euro berechnet werden muss.


Freie Trauungen

Neben der standesamtlichen Trauung bietet die Gemeinde Mauern den Schloßgarten zur Nutzung für Freie Trauungen an. Sollten Sie diesbezüglich Interesse haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Donnerstags
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mit Ihrer BayernID und dem verschlüsselten Kontaktformular einfach und sicher rund um die Uhr mit Ihrer Kommune online kommunizieren!