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Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung vorliegen. Bei der Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten ausführliche Informationen über die Möglichkeiten zur Namensführung in der Ehe.

Das Standesamt Mauern ist für die Anmeldung der Eheschließung zuständig, wenn Sie oder Ihr Partner/ Ihre Partnerin Ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Mauern (Gemeinden Gammelsdorf, Hörgertshausen, Mauern und Wang) haben.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin erfolgen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist von beiden Eheschließenden persönlich und gemeinsam zu beantragen (Ausnahme bei Bevollmächtigung aus wichtigen Gründen – das Formblatt dazu erhalten Sie im Standesamt)

Erforderliche Unterlagen:

Bezüglich der erforderlichen Unterlagen setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Es werden nur Original-Unterlagen akzeptiert.
  • Versteht ein Verlobter die deutsche Sprache nicht bzw. nicht ausreichend, so ist zur Anmeldung der Eheschließung ein Dolmetscher mitzubringen.
  • Fremdsprachige Urkunden sind mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
  • Die Übersetzung ist von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer zu fertigen.

Übersetzer/Dolmetscher finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de

  • Internationale Personenstandsurkunden nach dem Muster des Übereinkommens der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) vom 08.09.1976 bedürfen keiner Übersetzung in die deutsche Sprache

Kosten:

  • Bei der Anmeldung der Eheschließung fallen Gebühren an (Auskunft darüber können Sie gerne bei uns erfragen).

  • Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte beglichen werden.
Für die Anmeldung der Eheschließung bitten wir Sie mit uns vorab einen Termin zu vereinbaren.

Eheschließung

Nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung können Sie nun mit uns einen Termin für Ihre standesamtliche Trauung vereinbaren. Selbstverständlich ist Ihre Eheschließung in jedem deutschen Standesamt möglich.

Für Ihre Trauung steht Ihnen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Schloßplatz 2, ein Trauzimmer zur Verfügung. Gerne können Sie dieses auch vorab besichtigen.

Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Trauzeugen erfolgen, sofern dies gewünscht wird. Die Zeugen müssen volljährig sein und können mit den Eheschließenden verwandt sein.

Wir weisen darauf hin, dass für Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeit des Standesamts eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 70,– Euro berechnet werden muss.


Freie Trauungen

Neben der standesamtlichen Trauung bietet die Gemeinde Mauern den Schloßgarten zur Nutzung für Freie Trauungen an. Sollten Sie diesbezüglich Interesse haben, können Sie uns gerne kontaktieren.