Von Eheschließenden, die noch nicht verheiratet waren, volljährig und deutsche Staatsangehörige sind, ist vorzulegen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eine erweiterte Meldebescheinigung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes (nicht erforderlich für Eheschließende, die im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Mauern gemeldet sind)
- eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes