Beurkundung eines Sterbefalls
Das Standesamt benötigt zur Beurkundung verschiedene Urkunden:
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Immer: Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt)
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Bei Ledigen: Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
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Bei Verheirateten: Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde.
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Bei Verwitweten:Zusätzlich zu den Unterlagen bei Verheirateten die Sterbeurkunde desEhegatten.
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Bei Geschiedenen: Zusätzlich zu den Unterlagen bei Verheirateten das Scheidungsurteil mit Vermerk über die Rechtskraft.
Falls möglich, ist auch eine Kopie des Ausweises des/der Verstorbenen vorzulegen.
Die Unterlagen sind im Original vorzulegen. Für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers beizubringen.
Bei Besonderheiten müssen weitere Unterlagen nachgefordert werden, wie z.B. Namenserklärung, Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein.
Gebühren
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Eine Sterbeurkunde, auch eine mehrsprachige, kostet derzeit 12 EUR.
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Für die Krankenkasse und für Rentenzwecke wird je eine gebührenfreie Urkunde ausgestellt.