Das Standesamt Mauern ist für die Beurkundung aller Sterbefälle zuständig, die auf
dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Mauern eintreten.
Das Standesamt benötigt zur Beurkundung verschiedene Urkunden:
Immer: Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt)
Bei Ledigen: Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
Bei Verheirateten: Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde.
Bei Verwitweten:Zusätzlich zu den Unterlagen bei Verheirateten die Sterbeurkunde desEhegatten.
Bei Geschiedenen: Zusätzlich zu den Unterlagen bei Verheirateten das Scheidungsurteil mit Vermerk über die Rechtskraft.
Falls möglich, ist auch eine Kopie des Ausweises des/der Verstorbenen vorzulegen.
Die Unterlagen sind im Original vorzulegen. Für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers beizubringen.
Bei Besonderheiten müssen weitere Unterlagen nachgefordert werden, wie z.B. Namenserklärung, Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein.
Gebühren
Eine Sterbeurkunde, auch eine mehrsprachige, kostet derzeit 12 EUR.
Für die Krankenkasse und für Rentenzwecke wird je eine gebührenfreie
Urkunde ausgestellt.
Schloßplatz 2 85419 Mauern
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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