Barriefreiheit-Werkzeuge

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Spätestens bis 30.06.2028 müssen Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohner zum ersten Mal kommunale Wärmepläne veröffentlichen. 
Die Verwaltungsgemeinschaft Mauern führte im Rahmen eines Konvoiverfahrens mit ihren 4 Mitgliedsgemeinden erstmalig eine Wärmeplanung durch.
Diese wurde für das gesamte Gemeindegebiet der einzelnen Komunen gemäß dem vereinfachten Verfahren nach § 22 WPF i. V. m. § 9 AVEN erstellt.