Spätestens bis 30.06.2028 müssen Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohner zum ersten Mal kommunale Wärmepläne veröffentlichen. Die Verwaltungsgemeinschaft Mauern führte im Rahmen eines Konvoiverfahrens mit ihren 4 Mitgliedsgemeinden erstmalig eine Wärmeplanung durch. Diese wurde für das gesamte Gemeindegebiet der einzelnen Komunen gemäß dem vereinfachten Verfahren nach § 22 WPF i. V. m. § 9 AVEN erstellt.