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Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.

Meldewesen – Informationen aus dem Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Mauern weist darauf hin, dass vorausgefüllte Meldescheine nicht angenommen werden können. Zur Anmeldung ist es erforderlich, persönlich im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Mauern zu erscheinen.

Nach Art. 32 des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz – MeldeG) darf die Gemeinde als Meldebehörde sechs Monate vor einer Wahl den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familienname, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft besser bekannt als Jungwähler- oder Seniorenliste). Ferner besteht die Möglichkeit Parteien, Wählergruppen, Presse und Rundfunk Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen zu erteilen und Adressbuchverlagen Auskünfte über sämtliche Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie haben das Recht, der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Schöttl und Frau Menzel vom Einwohnermeldeamt der VG Mauern zur Verfügung (Tel. 08764/89-25).

Der Katasterauszug zur Bauvorlage ist ab sofort im Rathaus der VG Mauern erhältlich

Die Verwaltungsgemeinschaft Mauern weist darauf hin, dass ab sofort der amtlich beglaubigte Katasterauszug zur Bauvorlage im Rathaus eingeholt werden kann. Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (§ 7 BauVorlV) u. a. ein höchstens ein halbes Jahr alter Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Der Auszug enthält Flurstücks- und Eigentümerangaben aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch zum Baugrundstück und den umliegenden benachbarten Grundstücken. Der Auszug kann vom Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer für eine Gebühr von 30,– € im Liegenschaftsamt bei der Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, Zimmer Nr. 20 während der allgemeinen Amtsstunden abgeholt werden.