Die VG-Gemeinden Gammelsdorf, Hörgertshausen und Wang verfügen derzeit über keine Plakatierungsverordnung. Dies bedeutet für Sie, dass ein Antrag zur Plakatierung/Errichtung von Plakatständern auf öffentlichen Verkehrsflächen entsprechend den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bei der Gemeinde eingereicht werden muss.
Beachten Sie bitte, dass keine verkehrsregelnden und -lenkenden Einrichtungen beschildert werden dürfen. Das Anbringen von Anschlägen (insbesondere Plakaten) als Werbemittel für Ihre Veranstaltung an öffentlichen Gebäuden, Brückenbauwerken, Überführungen, Überbauungen, Trafohäuschen, Schaltkästen, Verkehrshinweisschildern, Lichtmasten bzw. Bäumen in Grünstreifen ist verboten. Eine Aufstellung von Werbeanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften ist nicht erlaubt.
Bitte beachten Sie auch, die aufgestellten Plakate bis spätestens einen Tag nach der Veranstaltung wieder zu entfernen.
Antrag auf