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Bebauungspläne

Bebauungsplan Nr. 103 „Hörgertshausen Nord-West II, 2. Änderung“, Gemeinde Hörgertshausen

Der Gemeinderat Hörgertshausen hat in seiner Sitzung vom 11.11.2020 den Bebauungsplan Nr. 103 „Hörgertshausen Nord-West II, 2. Änderung“, Gemeinde Hörgertshausen, beschlossen.

Die Bauleitplanung wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

In diesem wurde von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

Geltungsbereich/Umgrenzung des Plangebietes:

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, das bestehende Wohngebiet des Bebauungsplanes „Nord-West II“ in städtebaulich verträglichem Umfang zu erweitern. Der Geltungsbereich umfasst daher zum Teil Flächen im Außenbereich, zum Teil Flächen, die sich innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Bebauungsplanes Hörgertshausen Nord-West II (rechtskräftig seit 04.09.1990) befinden.

Eine Ortseingrünung fehlt in diesem Bebauungsplan, dass Baugebiet endet im Westen mit einem Fußweg. Mit den erforderlichen Ausgleichsflächen kann in diesem Zuge auch eine Ortsrandeingrünung geschaffen werden.

Weiteres Planungsziel ist die Anbindung der Niederfeldstraße an die Staatsstraße, was durch den Ausbau des bestehenden Fußweges mit geringem Eingriff möglich ist und für das Wohngebiet eine Entlastung bezüglich des Anwohnerverkehrs bedeutet.

Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 2.156 m².

Darin enthalten sind jeweils Teilflächen der Flurnummern 116, 114/7 und 474 Gemarkung Hörgertshausen.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 23.07.2021 in Kraft getreten.

Downloads:
Bebauungsplan
Begründung
Anlage 1 Begründung
Anlage 2 Begründung
Bebauungsplan Teil 1 mit Unterschrift
Bebauungsplan Teil 2 mit Unterschrift

Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Süd II“

Innerhalb des Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungs- und Grünordnungsplanes befinden sich die Flurnummern: 14/17, 14/21, 14/22, 14/23 TF, 271 TF, 275, 752/1, 807 TF der Gemarkung und Gemeinde Hörgertshausen.

Der Geltungsbereich umfasst 3,58 ha. Darin sollen 2,5 ha Gewerbeflächen einschließlich Erschließungsflächen geschaffen werden.

Die Gemeinde beabsichtigt, für den aktuellen Bedarf bereits ansässiger Handwerks- und Gewerbebetriebe geeignete Entwicklungsflächen zu schaffen.

Der gewählte Geltungsbereich überschneidet sich in zwei Teilbereichen mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Süd, 1. Änderung, Bekanntmachung vom 15.01.1999. Dies betrifft die Flächen der für die Straßenanbindung freizuhaltenden Sichtfelder an der ST 2085 und den im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes nach Südosten verschobenen Wendeplatzes, der nicht mehr erforderlich ist.

Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am 25.01.2019 bekannt gemacht.

Downloads:
Bebauungsplan gesamt
Bebauungsplan Begründung
Bebauungsplan gesamt mit Festsetzungen
Ausgleichsflächenbedarf
Externe Ausgleichsfläche 1
Externe Ausgleichsfläche 2
Plan 1
Plan 2
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Schalltechnische Untersuchung
Zusammenfassende Erklärung

6. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Ammersberg“ (Nr. 101) 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Ammersberg (Nr. 101)

Anlass für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes  „Aufstellung des vorhabenbe-zogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Ammersberg (Nr. 101) ist die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet weiter zu stärken und zu entwickeln.

Die Fläche liegt westlich des Weilers Niederschönbuch und nördlich des Weilers Ammersberg.

Die Verkehrserschließung besteht über die ST 2085 sowie über die Ortsstraße nach Ammersberg.

Der Bereich liegt in einem ländlich geprägten Gebiet. Die Gesamtfläche beträgt ca. 6,7 ha.

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Ammersberg (Nr. 101) erfolgte im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Der Flächennutzungsplan und die Satzung sind mit Bekanntgabe am 21.05.2021 (FNP) bzw. 26.05.2021 (BPl) in Kraft getreten.

Downloads:
Begründung mit Umweltbericht
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan