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Einbeziehungssatzungen

2. Änderung der Einbeziehungssatzung „Margarethenried“

Die Gemeinde Hörgertshausen beabsichtigt durch die 2. Änderung der Einbeziehungs-satzung „Margarethenried“ am nordwestlichen Ortsrand von Margarethenried bereits bestehende Bebauung und eine bereits von angrenzender Bebauung geprägte Teilfläche von ca. 1.505 qm der Flurstücke Nr. 157/1 TF und 152/TF, Gemarkung Margarethenried, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsbereich einzubeziehen.

Hierdurch wird die Errichtung eines Wohngebäudes ermöglicht. Die Ausweisung dient dadurch auch der Erhaltung einer sozialen Bevölkerungsstruktur im ländlichen Raum sowie einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortsteiles Margarethenried unter Einbeziehung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes.

Die nachzuweisende Ausgleichsfläche ist in den Satzungsumgriff integriert.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 17.06.2019 in Kraft getreten.

Downloads:
Zusammenfassende Erklärung
2. Änderung der Satzung – saP
2. Änderung der Satzung – Begründung
2. Änderung der Satzung – Ermittlung Ausgleichsflächenbedarf
2. Änderung der Satzung – Gesamtansicht mit Festsetzungen
Satzung