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2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Alpersdorf I“ der Gemeinde Mauern (Nr. 101)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.07.2019 den Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Alpersdorf I“ (Nr. 101) der Gemeinde Mauern gebilligt.

Geltungsbereich:

Der bestehende Standort des Einkaufsmarktes und somit der Erweiterungsbereich befindet sich im Hauptort Mauern, nördlich der Hauptstraße (ST 2085) im Bereich der Gemarkung Schweinersdorf. Der Geltungsbereich der 2. Änderung Nr. 101 des Bebauungsplanes „Alpersdorf I“ der Gemeinde Mauern durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Alpersdorf I“ mit integriertem Grünordnungsplan umfasst nicht den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes, sondern darauf nur eine Teilfläche von ca. 0,5 ha. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Teilfläche der FlNr. 1304 Gemarkung Schweinersdorf und endet im Süden an der Hauptstraße (ST 2085) bzw. an einem öffentlichen straßenbegleitenden Grünstreifen. Im Norden wird der Geltungsbereich durch die Alpersdorfer Straße begrenzt. Östlich des bestehenden EDEKA-Marktes befindet sich ein bestehender EDEKA-Getränkemarkt (außerhalb des Geltungsbereiches der Änderung sowie außerhalb des gesamten Bebauungsplanes „Alpersdorf I“). Dessen Parkplatzfläche ist der Planungsfläche zugeordnet. Westlich des Einkaufsmarktes liegt auf derselben Flurnummer eine Pizzeria. Auch deren Stellplätze liegen innerhalb des Geltungsbereichs zur Bebauungsplanänderung.

Folgendes Flurstück wird beplant: FlNr. 1304 (TF), Gemarkung Schweinersdorf

Ziel und Zweck:

Der Geltungsbereich für die 2. Änderung Nr. 101 des Bebauungsplanes liegt im Bebauungsplan „Alpersdorf I“. Dieser wurde am 27.07.1995 in der Fassung vom 12.01.1995 rechtskräftig, der zugehörige Grünordnungsplan liegt in der Fassung vom 10.11.1995 vor.

Sie dient der Innenentwicklung bzw. Weiterentwicklung eines bestehenden Bebauungsplanes. Ziel der Änderung ist eine Erweiterung der Verkaufsfläche und des Backshops mit Cafe-Bereich sowie eine Verbesserung des Angebotes durch eine bauliche Erweiterung zu ermöglichen.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 13.03.2020 in Kraft getreten.

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