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Erlass einer Sanierungssatzung „Ortskern Mauern“ (Nr. 104), Erweiterung des Sanierungsgebietes, Gemeinde Mauern

Der Gemeinderat Mauern hat in seiner Sitzung vom 07.09.2021 den Erlass einer Sanierungssatzung „Ortskern Mauern“ (Nr. 104), Erweiterung des Sanierungsgebietes, Gemeinde Mauern, beschlossen.

Die Bauleitplanung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

In diesem wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 28.09.2021 in Kraft getreten.

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