Bebauungsplan Nr. 103 „Hörgertshausen Nord-West II, 2. Änderung“, Gemeinde Hörgertshausen
Der Gemeinderat Hörgertshausen hat in seiner Sitzung vom 11.11.2020 den Bebauungsplan Nr. 103 „Hörgertshausen Nord-West II, 2. Änderung“, Gemeinde Hörgertshausen, beschlossen.
Die Bauleitplanung wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
In diesem wurde von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Geltungsbereich/Umgrenzung des Plangebietes:
Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, das bestehende Wohngebiet des Bebauungsplanes „Nord-West II“ in städtebaulich verträglichem Umfang zu erweitern. Der Geltungsbereich umfasst daher zum Teil Flächen im Außenbereich, zum Teil Flächen, die sich innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Bebauungsplanes Hörgertshausen Nord-West II (rechtskräftig seit 04.09.1990) befinden.
Eine Ortseingrünung fehlt in diesem Bebauungsplan, dass Baugebiet endet im Westen mit einem Fußweg. Mit den erforderlichen Ausgleichsflächen kann in diesem Zuge auch eine Ortsrandeingrünung geschaffen werden.
Weiteres Planungsziel ist die Anbindung der Niederfeldstraße an die Staatsstraße, was durch den Ausbau des bestehenden Fußweges mit geringem Eingriff möglich ist und für das Wohngebiet eine Entlastung bezüglich des Anwohnerverkehrs bedeutet.
Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 2.156 m².
Darin enthalten sind jeweils Teilflächen der Flurnummern 116, 114/7 und 474 Gemarkung Hörgertshausen.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 23.07.2021 in Kraft getreten.
Downloads:
Bebauungsplan
Begründung
Anlage 1 Begründung
Anlage 2 Begründung
Bebauungsplan Teil 1 mit Unterschrift
Bebauungsplan Teil 2 mit Unterschrift


