Barriefreiheit-Werkzeuge

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Autor: admin

Die Gemeinde Hörgertshausen startet zur Erschließung der noch unterversorgten Gemeindeteile in ein 3. Verfahren

Modul 1: Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung veröffentlicht am 12.01.2017
Download Bestandsaufnahme vor der Markterkundung

Modul 2: Bekanntmachung der Markterkundung, veröffentlicht am 12.01.2017
Download Bekanntmachung der Markterkundung

Modul 3: Ergebnis des Markterkundungsverfahrens Hörgertshausen III veröffentlicht am 17.03.2017
Download Bekanntmachung Ergebnis Markterkundung

Modul 4: Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren Hörgertausen III veröffentlicht am 17.03.2017
Download Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren

Wertungsvorgehen Hörgertshausen veröffentlicht am 17.03.2017

Hörgertshausen III vorläufiges Ausbaugebiet veröffentlicht am 17.03.2017

Modul 5: Auswahlentscheidung Bekanntmachung veröffentlicht am 02.11.2017
Download Auswahlentscheidung Bekanntmachung

Modul 6: Zuwendungsbescheid veröffentlicht am 12.04.2018 der Förderbescheid wurde am 09.04.2018 erlassen

Modul 7: Kooperationsvertrag veröffentlicht am 02.11.2017
Download Stellungnahme der Gemeinde Hörgertshausen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern

Presseartikel der Moosburger Zeitung vom 16.04.2018
„Nächste Phase eingeläutet – Breitbandausbau in den Gemeinden Mauern, Hörgertshausen und Wang wird fortgesetzt“ 

Der aktuelle Inbetriebnahmetermin nach erfolgter zweiter Ausbaustufe ist nach derzeitigem Stand für den 30.06.2018 geplant

2. Verfahren

Modul 1: Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung veröffentlicht am 15.01.2015
Download Bestandsaufnahme vor der Markterkundung

Modul 2: Bekanntmachung der Markterkundung, veröffentlicht am 15.01.2015
Download Bekanntmachung der Markterkundung

Modul 3: Ergebnis des Markterkundungsverfahrens, veröffentlicht am 06.08.2015
Download Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Modul 4: Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren veröffentlicht am 06.08.2015
Download Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren

Modul 5: Auswahlentscheidung Bekanntmachung veröffentlicht am 20.07.2016
Download Auswahlentscheidung Bekanntmachung

Modul 6: Zuwendungsbescheid veröffentlicht am 10.03.2017 der Förderbescheid wurde am 28.02.2017 erlassen

Modul 7: Kooperationsvertrag veröffentlicht am 20.07.2016
Download Stellungnahme der Gemeinde Hörgertshausen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern

1. Verfahren – DSL-Ausbau St. Alban

Modul 1: Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung veröffentlicht am 25.07.2014
Download Bestandsaufnahme vor der Markterkundung

Modul 2: Bekanntmachung der Markterkundung, veröffentlicht am 25.07.2014
Download Bekanntmachung der Markterkundung

Modul 3: Ergebnis der Markterkundung, veröffentlicht am 03.09.2014
Download Ergebnis der Markterkundung

Modul 4: Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, veröffentlicht am 03.09.2014
Download Bekanntmachung des Auswahlverfahrens
ACHTUNG: Die Frist der Angebotsabgabe wurde vom 27.10.2014 auf 10.11.2014, 11:00 Uhr, verlängert. Ansonsten bleiben die Bedingungen des einstufigen Auswahlverfahrens unverändert.

Modul 5: Auswahlentscheidung Bekanntmachung veröffentlicht am 02.03.2015
Download Auswahlentscheidung Bekanntmachung

Modul 6: Zuwendungsbescheid, veröffentlicht am 10.12.2015. Der Förderbescheid wurde am 23.11.2015 erlassen.

Modul 7: Kooperationsvertrag veröffentlicht am 10.12.2015
Download Stellungnahme der Gemeinde Hörgertshausen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern

2. Änderung der Einbeziehungssatzung „Margarethenried“

Die Gemeinde Hörgertshausen beabsichtigt durch die 2. Änderung der Einbeziehungs-satzung „Margarethenried“ am nordwestlichen Ortsrand von Margarethenried bereits bestehende Bebauung und eine bereits von angrenzender Bebauung geprägte Teilfläche von ca. 1.505 qm der Flurstücke Nr. 157/1 TF und 152/TF, Gemarkung Margarethenried, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsbereich einzubeziehen.

Hierdurch wird die Errichtung eines Wohngebäudes ermöglicht. Die Ausweisung dient dadurch auch der Erhaltung einer sozialen Bevölkerungsstruktur im ländlichen Raum sowie einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortsteiles Margarethenried unter Einbeziehung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes.

Die nachzuweisende Ausgleichsfläche ist in den Satzungsumgriff integriert.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 17.06.2019 in Kraft getreten.

Downloads:
Zusammenfassende Erklärung
2. Änderung der Satzung – saP
2. Änderung der Satzung – Begründung
2. Änderung der Satzung – Ermittlung Ausgleichsflächenbedarf
2. Änderung der Satzung – Gesamtansicht mit Festsetzungen
Satzung

Bebauungsplan Nr. 103 „Hörgertshausen Nord-West II, 2. Änderung“, Gemeinde Hörgertshausen

Der Gemeinderat Hörgertshausen hat in seiner Sitzung vom 11.11.2020 den Bebauungsplan Nr. 103 „Hörgertshausen Nord-West II, 2. Änderung“, Gemeinde Hörgertshausen, beschlossen.

Die Bauleitplanung wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

In diesem wurde von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

Geltungsbereich/Umgrenzung des Plangebietes:

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, das bestehende Wohngebiet des Bebauungsplanes „Nord-West II“ in städtebaulich verträglichem Umfang zu erweitern. Der Geltungsbereich umfasst daher zum Teil Flächen im Außenbereich, zum Teil Flächen, die sich innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Bebauungsplanes Hörgertshausen Nord-West II (rechtskräftig seit 04.09.1990) befinden.

Eine Ortseingrünung fehlt in diesem Bebauungsplan, dass Baugebiet endet im Westen mit einem Fußweg. Mit den erforderlichen Ausgleichsflächen kann in diesem Zuge auch eine Ortsrandeingrünung geschaffen werden.

Weiteres Planungsziel ist die Anbindung der Niederfeldstraße an die Staatsstraße, was durch den Ausbau des bestehenden Fußweges mit geringem Eingriff möglich ist und für das Wohngebiet eine Entlastung bezüglich des Anwohnerverkehrs bedeutet.

Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 2.156 m².

Darin enthalten sind jeweils Teilflächen der Flurnummern 116, 114/7 und 474 Gemarkung Hörgertshausen.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 23.07.2021 in Kraft getreten.

Downloads:
Bebauungsplan
Begründung
Anlage 1 Begründung
Anlage 2 Begründung
Bebauungsplan Teil 1 mit Unterschrift
Bebauungsplan Teil 2 mit Unterschrift

Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Süd II“

Innerhalb des Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungs- und Grünordnungsplanes befinden sich die Flurnummern: 14/17, 14/21, 14/22, 14/23 TF, 271 TF, 275, 752/1, 807 TF der Gemarkung und Gemeinde Hörgertshausen.

Der Geltungsbereich umfasst 3,58 ha. Darin sollen 2,5 ha Gewerbeflächen einschließlich Erschließungsflächen geschaffen werden.

Die Gemeinde beabsichtigt, für den aktuellen Bedarf bereits ansässiger Handwerks- und Gewerbebetriebe geeignete Entwicklungsflächen zu schaffen.

Der gewählte Geltungsbereich überschneidet sich in zwei Teilbereichen mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Süd, 1. Änderung, Bekanntmachung vom 15.01.1999. Dies betrifft die Flächen der für die Straßenanbindung freizuhaltenden Sichtfelder an der ST 2085 und den im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes nach Südosten verschobenen Wendeplatzes, der nicht mehr erforderlich ist.

Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am 25.01.2019 bekannt gemacht.

Downloads:
Bebauungsplan gesamt
Bebauungsplan Begründung
Bebauungsplan gesamt mit Festsetzungen
Ausgleichsflächenbedarf
Externe Ausgleichsfläche 1
Externe Ausgleichsfläche 2
Plan 1
Plan 2
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Schalltechnische Untersuchung
Zusammenfassende Erklärung

6. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Ammersberg“ (Nr. 101) 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Ammersberg (Nr. 101)

Anlass für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes  „Aufstellung des vorhabenbe-zogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Ammersberg (Nr. 101) ist die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet weiter zu stärken und zu entwickeln.

Die Fläche liegt westlich des Weilers Niederschönbuch und nördlich des Weilers Ammersberg.

Die Verkehrserschließung besteht über die ST 2085 sowie über die Ortsstraße nach Ammersberg.

Der Bereich liegt in einem ländlich geprägten Gebiet. Die Gesamtfläche beträgt ca. 6,7 ha.

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Ammersberg (Nr. 101) erfolgte im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Der Flächennutzungsplan und die Satzung sind mit Bekanntgabe am 21.05.2021 (FNP) bzw. 26.05.2021 (BPl) in Kraft getreten.

Downloads:
Begründung mit Umweltbericht
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

4. Änderung des Flächennutzungsplanes Hörgertshausen

Die Gemeinde Hörgertshausen hat in seiner Gemeinderatssitzung am 21.02.2018 beschlossen, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

Das Verfahren zur 4. Änderung wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd II“ durchgeführt.

Der Planentwurf vom 18.07.2018 wurde als Verfahrensgrundlage vom Gemeinderat gebilligt.

Der gewählte Änderungsbereich umfasst das im Plan zur 4. Änderung gekennzeichnete Gebiet. (4,6 ha). Es grenzt im Südosten an die bisher bereits als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen, im Nordosten an die Staatsstraße 2085, im Nordwesten an bestehende Wohngebiete, im Südwesten an offene landwirtschaftlich genutzte Fluren.

Laut Schreiben vom 14.01.2018 ist der Antrag auf Flächennutzungsplanänderung am 27.08.2018 im Landratsamt Freising eingegangen. Gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB ist Genehmigungsfiktion eingetreten, so dass die Genehmigung als erteilt gilt.

Mit Bekanntmachung vom 23.01.2018 ist dieser bekannt gemacht worden.

Downloads:
Flächennutzungsplan
Begründung
Zusammenfassende Erklärung

Grußwort des Bürgermeisters

Ein herzliches Grüß Gott auf unserer Homepage.

Hörgertshausen mit seinen rund 1.900 Einwohnern ist eine moderne Gemeinde, die den Ansprüchen der Bürger in der heutigen Zeit gerecht wird – auf gut ausgebauten Straßen sind alle Ortsteile erreichbar – Anschluss an das öffentlichte Verkehrsnetz des MVV bieten die mehrmals am Tag verkehrenden Buslinien.

In der Grundversorgung gibt es eine Metzgerei und Bäckerei, einen Bankautomaten und eine hervorragende Gaststätte. Der Kindergarten, die Schule mit Turnhalle sowie Spiel- und Sportplätze runden das Bild ab.

Die zahlreichen Vereine bieten Ausgleich und Abwechslung und tragen viel zum gesellschaftlichen Leben bei; nicht zu vergessen sind die vielen Wandermöglichkeiten, wo man bei herrlichen Rundblicken von den Höhen des tertiären Hügelgebietes die Natur genießen kann.

Hörgertshausen ist eine Gemeinde, in der sich gut wohnen und leben lässt – als Bürgermeister freue ich mich, hier unsere Gemeinde präsentieren zu dürfen.

Mit einem freundlichen Gruß
Michael Hobmaier,
1. Bürgermeister