Barriefreiheit-Werkzeuge

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Autor: admin

Die Gemeinde Mauern startet zur Erschließung der noch unterversorgten Gemeindeteile in ein 2. Verfahren

Modul 1: Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung veröffentlicht am 11.01.2017
Download Bestandsaufnahme vor der Markterkundung

Modul 2: Bekanntmachung der Markterkundung, veröffentlicht am 11.01.2017
Download Bekanntmachung der Markterkundung

Modul 3: Ergebnis des Markterkundungsverfahrens Mauern II veröffentlicht am 20.03.2017
Download Bekanntmachung Ergebnis Markterkundung

Modul 4: Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren Mauern II veröffentlicht am 20.03.2017
Download Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren
Wertungsvorgehen Mauern
Mauern II vorläufiges Ausbaugebiet

Modul 5: Auswahlentscheidung Bekanntmachung veröffentlicht am 27.12.2017
Download Auswahlentscheidung Bekanntmachung

Modul 6: Zuwendungsbescheid veröffentlicht am 12.04.2018 der Förderbescheid wurde am 09.04.2018 erlassen

Modul 7: Kooperationsvertrag veröffentlicht am 27.12.2017
Download Stellungnahme der Gemeinde Mauern bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern

Presseartikel der Moosburger Zeitung vom 16.04.2018
„Nächste Phase eingeläutet – Breitbandausbau in den Gemeinden Mauern, Hörgertshausen und Wang wird fortgesetzt“

Der aktuelle Inbetriebnahmetermin nach erfolgter erster Ausbaustufe ist nach derzeitigem Stand für den 30.06.2018 geplant.

1. Verfahren

Modul 1: Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung, veröffentlicht am 15.01.2015
Download Bestandsaufnahme vor der Markterkundung

Modul 2: Bekanntmachung der Markterkundung, veröffentlicht am 15.01.2015
Download Bekanntmachung der Markterkundung

Modul 3: Ergebnis des Markterkundungsverfahrens, veröffentlicht am 06.08.2015
Download Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Modul 4: Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren, veröffentlicht am 06.08.2015
Download Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren

Modul 5: Auswahlentscheidung Bekanntmachung, veröffentlicht am 08.07.2016
Download Auswahlentscheidung Bekanntmachung

Modul 6: Zuwendungsbescheid veröffentlicht am 13.12.2016 der Förderbescheid wurde am 28.11.2016 erlassen

Modul 7: Kooperationsvertrag veröffentlicht am 08.07.2016
Download Stellungnahme der Gemeinde Mauern bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern

Erlass der 1. Änderung der Außenbereichssatzung (Nr. 103), Gemeinde Mauern

Der Gemeinderat Mauern hat in seiner Sitzung vom 07.09.2021 den Erlass der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Waldruh“ (Nr. 103), Gemeinde Mauern, beschlossen.

Die Bauleitplanung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

In diesem wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

Geltungsbereich/Umgrenzung des Plangebietes:

Ziel der Änderung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf FlNr. 593/14 der Gemarkung Schweinersdorf in einem für das Ortsbild verträglichen Rahmen zu schaffen.

Die verkehrliche Erschließung erfolgt durch die bestehende gemeindeeigene asphaltierte Erschließungsstraße auf der FlNr. 593/8 und ist als gesichert zu betrachten. Zusätzliche infrastrukturelle Einrichtungen sind nicht erforderlich und daher nicht geplant.

Der Gesamtumgriff der Satzung erstreckt sich auf eine Gesamtfläche von 1.059 m².

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 05.10.2021 in Kraft getreten.

Downloads:

Erlass einer Sanierungssatzung „Ortskern Mauern“ (Nr. 104), Erweiterung des Sanierungsgebietes, Gemeinde Mauern

Der Gemeinderat Mauern hat in seiner Sitzung vom 07.09.2021 den Erlass einer Sanierungssatzung „Ortskern Mauern“ (Nr. 104), Erweiterung des Sanierungsgebietes, Gemeinde Mauern, beschlossen.

Die Bauleitplanung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

In diesem wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 28.09.2021 in Kraft getreten.

Downloads:

2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Alpersdorf I“ der Gemeinde Mauern (Nr. 101)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.07.2019 den Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Alpersdorf I“ (Nr. 101) der Gemeinde Mauern gebilligt.

Geltungsbereich:

Der bestehende Standort des Einkaufsmarktes und somit der Erweiterungsbereich befindet sich im Hauptort Mauern, nördlich der Hauptstraße (ST 2085) im Bereich der Gemarkung Schweinersdorf. Der Geltungsbereich der 2. Änderung Nr. 101 des Bebauungsplanes „Alpersdorf I“ der Gemeinde Mauern durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Alpersdorf I“ mit integriertem Grünordnungsplan umfasst nicht den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes, sondern darauf nur eine Teilfläche von ca. 0,5 ha. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Teilfläche der FlNr. 1304 Gemarkung Schweinersdorf und endet im Süden an der Hauptstraße (ST 2085) bzw. an einem öffentlichen straßenbegleitenden Grünstreifen. Im Norden wird der Geltungsbereich durch die Alpersdorfer Straße begrenzt. Östlich des bestehenden EDEKA-Marktes befindet sich ein bestehender EDEKA-Getränkemarkt (außerhalb des Geltungsbereiches der Änderung sowie außerhalb des gesamten Bebauungsplanes „Alpersdorf I“). Dessen Parkplatzfläche ist der Planungsfläche zugeordnet. Westlich des Einkaufsmarktes liegt auf derselben Flurnummer eine Pizzeria. Auch deren Stellplätze liegen innerhalb des Geltungsbereichs zur Bebauungsplanänderung.

Folgendes Flurstück wird beplant: FlNr. 1304 (TF), Gemarkung Schweinersdorf

Ziel und Zweck:

Der Geltungsbereich für die 2. Änderung Nr. 101 des Bebauungsplanes liegt im Bebauungsplan „Alpersdorf I“. Dieser wurde am 27.07.1995 in der Fassung vom 12.01.1995 rechtskräftig, der zugehörige Grünordnungsplan liegt in der Fassung vom 10.11.1995 vor.

Sie dient der Innenentwicklung bzw. Weiterentwicklung eines bestehenden Bebauungsplanes. Ziel der Änderung ist eine Erweiterung der Verkaufsfläche und des Backshops mit Cafe-Bereich sowie eine Verbesserung des Angebotes durch eine bauliche Erweiterung zu ermöglichen.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 13.03.2020 in Kraft getreten.

Downloads:

2. Änderung Bebauungsplan „Alpersdorf II“ (Nr. 102)

Die Gemeinde beabsichtigt durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Alpersdorf II“ (Nr. 102) am südöstlichen Ortsrand von Mauern im Rahmen der kommunalen Wohnbauförderung neuen Wohnraum mit möglichst wenig Flächenversiegelung zu schaffen.

Die Gesamtfläche beträgt innerhalb des Geltungsbereiches ca. 3.620 m².

Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die Anpassung von Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und die zeichnerische Angleichung der Baugrenzen im Plan an den kommunalen Wohnungsbau.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 27.07.2020 in Kraft getreten.

Downloads:


Erlass der 1. Änderung der Außenbereichssatzung (Nr. 103), Gemeinde Mauern

Der Gemeinderat Mauern hat in seiner Sitzung vom 07.09.2021 den Erlass der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Waldruh“ (Nr. 103), Gemeinde Mauern, beschlossen.

Die Bauleitplanung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

In diesem wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

Geltungsbereich/Umgrenzung des Plangebietes:

Ziel der Änderung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf FlNr. 593/14 der Gemarkung Schweinersdorf in einem für das Ortsbild verträglichen Rahmen zu schaffen.

Die verkehrliche Erschließung erfolgt durch die bestehende gemeindeeigene asphaltierte Erschließungsstraße auf der FlNr. 593/8 und ist als gesichert zu betrachten. Zusätzliche infrastrukturelle Einrichtungen sind nicht erforderlich und daher nicht geplant.

Der Gesamtumgriff der Satzung erstreckt sich auf eine Gesamtfläche von 1.059 m².

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 05.10.2021 in Kraft getreten.

Downloads:

Grußwort des Bürgermeisters

Als Bürgermeister heiße ich Sie auf der Homepage der Gemeinde Mauern herzlich willkommen.

Mauern, im Nordosten des Landkreises Freising, zwischen Moosburg und Nandlstadt gelegen, wird auch das „Tor zur Hallertau“ genannt, eine Gemeinde mit langer Geschichte und Tradition.

Bereits vor über 1100 Jahren wurde Mauern urkundlich erwähnt. Das Schloss von Mauern mit der Hofmark war im Laufe der Zeit im Besitz zahlreicher Adelsgeschlechter, wie z.B. der Grafen von Preysing, La Rosee, oder von Ostini. Der letzte Besitzer, Graf von Moy, hat im Jahre 2001 das historische Schloss an die Gemeinde Mauern verkauft.

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Terminvergabe Rathaus

Die Verwaltungsgemeinschaft Mauern möchte darauf hinweisen, dass die persönliche Vorsprache im Rathaus in Mauern ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich ist.

Wir bitten Sie deshalb, die Mitarbeiter/innen zunächst telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Über unser Rathaus Serviceportal „Mit der Maus ins Rathaus“, einem kostenlosen Online-Bürgerservice, können Sie zahlreiche Formalitäten von zu Hause aus erledigen. Ihre Daten werden sicher übermittelt und sofort weiterverarbeitet.