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9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wang für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Uppenbornwerk 1“ (Nr. 105)

Anlass für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes  „SO PV-Freiflächenanlage Uppenbornwerk 1“ und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Uppenbornwerk 1“ (Nr. 105) ist die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet weiter zu stärken und zu entwickeln.

Die Gesamtfläche für das geplante Sondergebiet beträgt innerhalb des Geltungsbereiches

55.992 m² und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Volkmannsdorferau, Gemeinde Wang:

Fl.Nr. 642, Fl.Nr. 629 Teilfläche, Fl.Nr. 630 Teilfläche,

Fl.Nr. 632 Teilfläche, Fl.Nr. 633 Teilfläche

Bei dem Planungsgebiet handelt es sich um Flächen für die Landwirtschaft, welche sich neben der Autobahn A 92 befinden. Die Autobahn verbindet München mit Deggendorf.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Uppenbornwerk 1“ (Nr. 105) erfolgte im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Der Flächennutzungsplan und die Satzung sind mit Bekanntgabe am 15.03.2021 in Kraft getreten.

Downloads:
Bebauungsplan – Begründung mit Umweltbericht
Bebauungsplan genehmigt
Flächennutzungsplan
Verträglichkeitsabschätzung
Blendgutachten
Satzungsbeschluss
Feststellungsbeschluss
zusammenfassende Erklärung