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Soziales & Asyl

Haben Sie Fragen zum Thema Asyl oder zum Thema Ehrenamt in der Gemeinde Wang?
Zahlreiche Informationen finden Sie hier:

Alle ankommenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen zunächst an das rund um die Uhr geöffnete Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern in der Maria-Probst-Straße 14 in München (Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße, nächste U-Bahnstation: Kieferngarten) weitergeleitet werden. Hier findet die Erstregistrierung und ein medizinisches Erstscreening statt.

Ukraine Hotline bei Fragen zu privat untergebrachten Fllüchtlingen : 089/544 971 99 oder kontakt@ukraine-hotline-bayern.de 

Personen aus der Ukraine, die längerfristig privat im Landkreis Freising untergebracht werden können, sollen sich bei Ihren Gemeinden anmelden. Eine vorherige Terminvereinbarung im Rathaus in Mauern ist dazu notwendig: Tel.: 08764 89 0 oder buergerbuero@mauern-verwaltung.de

Das Registrierungsverfahren für privat untergekommene Geflüchtete hat sich geändert. Bitte lesen Sie entsprechenden Beitrag auf der Seite des Landratsamtes Freising. Ankunft im Landkreis (kreis-freising.de)

Bisher gab es keine Erstaufnahme im Landkreis Freising. Dies hat sich geändert und die Angehörigen sollen nun zum Ausländeramt, um dort verteilt zu werden. Wenn es möglich ist werden die Familienangehörigen dann in der gleichen Unterkunft oder Nahe der Unterkunft der Angehörigen untergebracht. Frau Schulenberg bittet die Helferkreise darum, die Angehörigen in Bezug auf die Unterbringung neutral zu beraten.

Kontaktdaten des Ausländeramtes:

Herr Wiese        Michael.Wiese@kreis-fs.de

Frau Limpert     Kerstin.Limpert@kreis-fs.de

Es empfiehlt sich baldmöglichst ein (kostenpflichtiges Basis) – Bankkonto zu eröffnen. Dazu ist der Ausweis und falls vorhanden die Steuer-ID (aus der Ukraine) notwendig. Die Bankverbindung sollte dann unmittelbar dem Sozialamt /Jobcenter mitgeteilt werden für zukünftige Leistungszahlungen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilt mit, dass die Erstorientierungskurse, Integrationskurse und Berufssprachkurse für Flüchtlinge aus der Ukraine offen stehen. Dazu ist aber der Aufenthaltstitel bzw. die Fiktionsbescheinigung notwendig.  Infos: VHS Moosburg, Frau Christine Oehlmann übernimmt die  Antragstellung. Tel. 08761/7225-11, christine.oehlmann@vhs-moosburg.de

Weitere Informationen finden Sie auch auf Ukrainisch unter: https://www.bamf.de/DE/Startseite/startseite_node.html

Vor einer Arbeitsaufnahme muss die Arbeitserlaubnis vom Ausländeramt Freising gegeben werden.

Kopien der Ausweise und der anderen Unterlagen bitte an: TeamUkraine.Auslaenderamt@kreis-fs.de

NEU: Ab sofort gelten ukrainische Führerscheine in der EU weiter. D.h. alle ukrainischen Staatsangehörigen und Personen, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine nachweisen können, können mit ihrem ukrainischen Führerschein weiter in Deutschland fahren. Sie brauchen keine Übersetzung oder einen internationalen Führerschein. Die VO gilt bis zum 24.02.2023, nach Ablauf wird die Frist automatisch um ein halbes Jahr verlängert, wenn nicht die EU ausdrücklich etwas anderes beschließt. Die Verordnung finden Sie hier.