Barriefreiheit-Werkzeuge

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Die Gemeinde Wang hat auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung und Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) erlassen.