Der Gemeinderat der Gemeinde Wang hat am 09.07.2025 nach Durchführung eines ergänzenden Verfahrens den Bebauungsplan Nr. 111 „Zieglberg – Kutscher Areal“ in der Fassung vom 09.07.2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 111 „Zieglberg – Kutscher Areal“ wird mit seiner Begründung in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, im II. Stock, Zimmer 23 (barrierefrei), während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. außerhalb dieser Zeiten nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.