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Bebauungsplan „Wohngebiet Sixthaselbach Nord“ (Nr. 102)

Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sixthaselbach Nord“ (Nr. 102) der Gemeinde Wang

Der Gemeinderat Wang hat in seiner Sitzung vom 03.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Sixthaselbach Nord“ (Nr. 102), Gemeinde Wang, als Satzung beschlossen.

Geltungsbereich/Umgrenzung des Plangebietes:

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Wohngebiet „Sixthaselbach Nord“ (Nr. 102) befinden sich die Flurnummern 393 und 615 der Gemarkung Inzkofen.

Anlass für die Erstellung des vorliegenden Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan ist der geplante wohnbauliche Lückenschluss im Nordwesten von Sixthaselbach auf Grund zahlreicher Anfragen nach Wohnbauland.

Die Gemeinde Wang ist sich hierbei über das Konfliktfeld der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Böden einerseits und andererseits der Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen, bewusst. Im vorliegenden Fall bietet sich jedoch die Gelegenheit, Flächen entlang der Hagsdorfer Straße städtebaulich zu erschließen.

Alternativstandorte sind aktuell aufgrund mangelnder Verfügbarkeit nicht vorhanden, wodurch die Gemeinde gezwungen ist, auf diesen Standort zurückzugreifen, um den hohen Wohnraumbedarf der ansässigen Bevölkerung gerecht zu werden.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 19.02.2021 in Kraft getreten.

Downloads:
Bebauungsplan
Begründung mit Grünordnungsplan
Zusammenfassende Erklärung
Bekanntmachung