Barriefreiheit-Werkzeuge

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Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 19 UVPG

Die Stadtwerke München GmbH beantragten beim Landratsamt Landshut die Erteilung einer Planfeststellung nach § 67 und § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis nach §§ 8, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) für die Sanierung der Kanalanlagen der Uppenbornwerke 1 und 2 sowie der Speicherseen bei Moosburg und Eching auf den Gebieten der Landkreise Freising und Landshut sowie der Stadt Landshut samt Umweltverträglichkeitsprüfung

Die vollständigen Unterlagen können hier eingesehen werden