Barriefreiheit-Werkzeuge

Skip to main content

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig, vorausgesetzt das Kind ist auf dem Lichtbild zweifelsfrei erkennbar. Ab dem 01.01.2024 werden keine neuen Kinderreisepässe erstellt oder verlängert.

Für Kinder ab Geburt ist es dann nur noch möglich einen Personalausweis (Lieferzeit ca. 2-3 Wochen) und/oder einen elektronischen Reisepass (Lieferzeit ca. 3-4 Wochen) zu beantragen. Die Laufzeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren bei beiden Dokumenten jeweils maximal sechs Jahre, vorausgesetzt die Person ist anhand des Lichtbildes zweifelsfrei erkennbar. Sollte z.B. ein Baby nach ein oder zwei Jahren auf dem vorhandenen Lichtbild nicht mehr zweifelsfrei erkennbar sein ist das Dokument auch früher ungültig.

Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?

Informationen aus dem BMI finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Mauern:

Tel.: 08764/89-0

@: buergerbuero@mauern-verwaltung.de