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1. Änderung Bebauungsplan „Wohngebiet Reithmaier-Feld“ (Nr. 104)

Anlass für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Reithmaier Feld“ (Nr. 104) ist der bestehende große Bedarf an Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken für junge Familien, vorwiegend für die einheimische Bevölkerung. In Teilbereichen des Bebauungsplangebietes sollen anstatt 2 Wohneinheiten je Wohngebäude bis zu 3 zulässig sein. Hierdurch soll dem dringenden Wohnraumbedarf in noch stärkerer Weise entsprochen werden.
Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 10.08.2020 in Kraft getreten.

Downloads:
1. Änderung Bplan Wohngebiet Reithmaier Feld
Anlage 1 Ersatzausgleich
Anlage 2 saP 1. Änderung
Anlage 3 Gammelsdorf WA Reithmaier Feld Schallschutzgutachten BLCP
Anlage 4 Entwässerung
Begründung 1. Änderung Bplan Wohngebiet Reithmaier Feld