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Bauantragsunterlagen

Digitaler Bauantrag startet am 1. März 2024

Zum 1. März 2024 führt der Landkreis Freising den Digitalen Bauantrag ein. Bisher wenden sich Bauwerber an ihre Gemeinde und geben dort ihren Bauantrag in Papierform ab. Alle ab 1. März abzugebenden Unterlagen können auch online eingereicht werden und landen zunächst direkt in der Bauverwaltung des Landratsamts Freising. Auch wenn es weiterhin möglich ist, Bauanträge klassisch auf Papier abzugeben: „Ziel ist ein kompletter elektronischer Workflow – vom Eingang über die Bearbeitung bis hin zum Ausgang“, betont Landrat Helmut Petz.

Ob auf Papier oder online:

Ab 1. März ist zwingend die Bauaufsichtsbehörde, also das Landratsamt, der erste Empfänger und nicht mehr die Gemeinde.

Antragstellung über das Bayernportal

Für die digitale Einreichung stellt der Freistaat Bayern über das sog. Bayernportal digitale Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, zur Verfügung. Diese ersetzen (weitgehend) die bei Einreichung in Papierform zwingend zu verwendenden, öffentlich bekannt gemachten Formulare. Planvorlageberechtigte wie Architekten oder Bauplaner können sich im Bayernportal registrieren. Bauvorlagen werden mithilfe der Online-Assistenten als Dateien im PDF-Format hochgeladen. „Das System ist baurechtsintelligent“, sagt Hildenbrand. „Es führt einen durch die Fragen, abhängig von den vorherigen Antworten.“ Zur Vermeidung von Medienbrüchen entfallen bei den meisten Bauvorlagen zudem die sonst notwendigen Unterschriften. So können gerade großformatige Pläne direkt aus dem CAD-Programm extrahiert und eingereicht werden, statt diese wie bisher aufwändig auszuplotten und zu falten.

Anhand der Flurnummer des zu bebauenden Grundstücks wird der Bauantrag automatisch an die richtige Bauaufsichtsbehörde geschickt. Anträge aus dem Stadtgebiet Freising gehen weiterhin an die Stadtverwaltung, da diese selbst Bauaufsichtsbehörde ist. Handelt es sich um einen Bauantrag aus einer der anderen 23 Gemeinden, dann geht am Landratsamt eine Meldung ein, dass ein Antrag angekommen ist. „Intern leiten wir diesen dann an den zuständigen Mitarbeiter oder die zuständige Mitarbeiterin weiter – je nach Gemeinde.“

Sollten noch Dokumente fehlen, dann kümmert sich das Landratsamt darum, diese nachzufordern und den Antrag zu vervollständigen. Erst dann gehen die Unterlagen an die Gemeindeverwaltung, die dann über ihr ggf. notwendiges Einvernehmen entscheidet.