Barriefreiheit-Werkzeuge

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Plakatierungsverordnung

Die VG Gemeinden Gammelsdorf, Hörgertshausen und Wang verfügen derzeit über keine Plakatierungsverordnung. Dies bedeutet für Sie, dass unter Beachtung verkehrsrechtlicher Gesichtspunkte die Aufstellung der Plakate durchgeführt werden darf.

Beachte Sie bitte, dass keine verkehrsregelnden und –lenkenden Einrichtungen beschildert werden. Das Anbringen von Anschlägen (insbesondere Plakate) als Werbemittel für Ihre Veranstaltung an öffentlichen Gebäuden, Brückenbauwerken, Überführungen, Überbauungen, Trafohäuschen, Schaltkästen, Verkehrshinweisschildern, Lichtmasten bzw. Bäumen in Grünstreifen ist verboten. Eine Aufstellung von Werbeanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften ist nicht erlaubt.

Da in der Vergangenheit in den Gemeindebereichen wild plakatiert wurde, ist die Höchstzahl von max. 3 DIN A1 Plakaten pro Gemeinde nicht zu überschreiten.

Bitte beachten Sie auch, die aufgestellten Plakate bis spätestens eine Woche nach der Veranstaltung wieder zu entfernen.

Den Antrag finden Sie hier