11. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Kreuzholzen“ (Nr. 101)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.10.2019 die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „SO PV-Freiflächenanlage Kreuzholzen“ beschlossen.
Ziel des Vorhabens ist es, die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet weiter zu stärken und zu entwickeln. Daher ist geplant, nordwestlich von Gammelsdorf einen Solarpark auf Flurstück 1754/1 der Gemarkung Gammelsdorf zu errichten. Die Erschließung besteht durch die von Süden (Dreifaltern) und von Norden (Schergenöd) verlaufende Gemeindeverbindungsstraße.
Landwirtschaftliche Flächen werden umgewandelt zu einem SO.
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „SO PV-Freiflächenanlage Kreuzholzen“ erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 29.05.2020 in Kraft getreten.
Download:
Flächennutzungsplan mit Begründung