2. Änderung der Ortsrandsatzung „Priel“ (Nr. 102), Gemeinde Gammelsdorf

Die Gemeinde Gammelsdorf beabsichtigt durch die 2. Änderung der Einbeziehungssatzung „Priel“ (Nr. 102) am südlichen Ortsrand von Priel bereits bestehende Bebauung der Flurstücke Nr. 301 (TF), 302 (TF), 302/2 (TF), Gemarkung Enghausen, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsbereich einzubeziehen.
Hierdurch wird die Errichtung eines Wohngebäudes ermöglicht. Die Ausweisung dient dadurch auch der Erhaltung einer sozialen Bevölkerungsstruktur im ländlichen Raum sowie einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortsteiles Priel unter Einbeziehung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes.
Die nachzuweisende Ausgleichsfläche ist in den Satzungsumgriff integriert.
Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 20.04.2020 in Kraft getreten.
Downloads:
Ortsrandsatzung
Begründung