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Einbeziehungssatzung „Nördliche Osterbachstraße“ (Nr. 106), Gemeinde Gammelsdorf

Der Gemeinderat Gammelsdorf hat in seiner Sitzung vom 15.06.2021 den Erlass der Einbeziehungssatzung „Nördliche Osterbachstraße“ (Nr. 106) Gemeinde Gammelsdorf, beschlossen.

Die Bauleitplanung wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

In diesem wurde von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

Geltungsbereich/Umgrenzung des Plangebietes:

Die Gemeinde Gammelsdorf beabsichtigt im Ortsteil Gammelsdorf den Erlass einer

Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Flurnummer 22/1 und für eine Teilfläche der Flurstückes 11, Gemarkung Gammelsdorf.

Zweck der Satzung ist, einen unbebauten Bereich am Ortsrand, der direkt nördlich und östlich

bebauter Flächen anschließt, in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen.

Anlass für die Einbeziehungssatzung ist die Absicht einer Errichtung eines Einfamilienhauses. Die Einbeziehung dieser relativ kleinen Flächen entspricht einer geordneten städtebaulichen

Entwicklung.

Das Maß der baulichen Nutzung lässt eine Wohneinheit mit Erd- und Obergeschoss (ohne

ausgebautem Dachgeschoss) und eine maximale Gebäudegrundfläche von 144 m² sowie eine

Garage mit einer maximalen Grundfläche von 50 m² zu.

Der Gesamtumgriff der Satzung erstreckt sich auf eine Gesamtfläche von 1.160 m².

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 02.07.2021 in Kraft getreten.

Downloads:
Einbeziehungssatzung
Bekanntmachung