Barriefreiheit-Werkzeuge

Skip to main content

Die Gemeinde Wang verkauft sieben Parzellen im Baugebiet „Sixthaselbach Nord“ im Bieterverfahren gegen Höchstgebot.

Vergeben werden folgende Parzellen:

Parzelle 01        749 m²          Einfamilienhaus

Parzelle 02*)     758 m²          Einfamilienhaus

Parzelle 11        615 m²          Einfamilienhaus

Parzelle 12        611 m²          Einfamilienhaus

Parzelle 18        626 m²          Einfamilienhaus

Parzelle 19        549 m²          Einfamilienhaus

Parzelle 22        637 m²          Einfamilienhaus

*) Bei Parzelle 2 verläuft an der südlichen Grundstücksgrenze ein Regenwasserkanal. Im Rahmen des Kaufvertrages wird hierfür eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.

Auf den Grundstücken ist jeweils eine Regenwasserzisterne mit einem Volumen von 4 m³ vorhanden, an welche für die Oberflächenwasserentsorgung angeschlossen werden muss. Die Kosten für die Zisterne sind im Mindestgebot enthalten.

Ablauf des Verfahrens

Das Bieterverfahren startet am 01.05.2024.

Um möglichst viele Interessenten erreichen zu können, stellt die Gemeine Wang Ihnen alle nötigen Informationen auf ihrer Homepage (www.gemeinde-wang.de) zur Verfügung.

Ihr Gebot muss der Gemeinde Wang, Schloßplatz 2, 85419 Mauern bis zum 31.05.2024, um 12:00 Uhr in schriftlicher Form vorliegen (Ende des Bieterverfahrens). Es muss sich dabei um ein Originaldokument handeln; die Zustellung per Fax oder Email ist nicht zulässig. Gebote, die danach eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Jede voll geschäftsfähige natürliche Person, jede juristische Person und jede rechtsfähige Personengesellschaft können ein Gebot abgeben. Investoren sind im Bieterverfahren ausdrücklich zugelassen. Bieter und Käufer müssen identisch sein.

Die schriftlichen Angebote müssen fristgerecht in einem verschlossenen Umschlag im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Schloßplatz 2, 85419 Mauern eingegangen sein. Aus der Adressierung muss ersichtlich sein, für welche Parzelle das Gebot abgegeben wird. Das Gebot ist zu beziffern und muss den vollständigen Namen, die Kontaktdaten und die Unterschrift der am Kauf interessierten Person(en) bzw. Firma enthalten. Das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Gebotsformular ist zwingend zu verwenden.

Bitte beachten Sie dabei, dass ein Mindestgebot von 480,00 €/m² festgelegt wurde. Im Mindestgebot sind Erschließungskosten in Höhe von 126,28 € pro m² enthalten. Mit diesem Betrag sind die Erschließungskosten, die Herstellungsbeiträge für die Abwasserentsorgung und die Kosten für die Grundstücksentwässerungsanlage inklusive der vorhandenen Zisternen abgegolten. Der Käufer hat zudem die üblichen Grunderwerbsnebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragung zu tragen. Weiterhin sind die Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen.

Das Höchstgebot wird für jede Parzelle einzeln ermittelt. Sollten mehrere Gebote von einem Bieter für dieselbe Parzelle abgegeben werden, zählt das höchste abgegebene Gebot. Gibt ein Bieter für mehrere Grundstücke das höchste Gebot ab, kann er nur ein Grundstück erwerben.

Die Gebote werden gesammelt und nach Fristende unter Ausschluss der Öffentlichkeit geöffnet. Nach Auswertung der Gebote werden die Bewerber schriftlich unter Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung über einen Zuschlag oder Nichtzuschlag informiert. Für den Fall, dass mehrere identische Höchstgebote eingegangen sind, entscheidet das Los.

Sollte innerhalb der ersten zwei Monate nach Zuschlag kein rechtskräftiger Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande gekommen sein, behält sich die Gemeinde Wang das Recht vor, dem rangnächsten Bieter den Zuschlag zum Kauf zu erteilen.

Es ist eine vorläufige Finanzierungsbestätigung vorzulegen. Diese ist nach Mitteilung über den Zuschlag zu übersenden. Sollte keine Finanzierung benötigt werden, genügt diesbezüglich eine schriftliche Bestätigung einer Bank. Nach Erhalt der Finanzierungsbestätigung wird der Notar mit der Erstellung eines Notarvertrages von der Gemeinde beauftragt.

Weitere Auflagen wie z.B. eine Bau- und/oder Nutzungsverpflichtung werden ausdrücklich nicht vorgeschrieben. Die Beurkundung erfolgt ohne zusätzliche Auflagen.

Die Erschließung des Baugebiets erfolgt durch einen Erschließungsträger. Im Rahmen der Kaufurkunde wird daher zwischen dem Erschließungsträger und dem Erwerber/ der Erwerberin eine Kostenerstattungsvereinbarung getroffen. Der Anteil für die Erschließungskosten ist vom Erwerber/ von der Erwerberin direkt an den Erschließungsträger zu zahlen. Der Erschließungsträger ist daher Urkundenbeteiligter. Der Kostenanteil ist im Kaufpreis bereits enthalten.