10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagestätte Reithmaier-Feld“

Die Gemeinde Gammelsdorf hat in der Gemeinderatssitzung vom 06.09.2019 beschlossen, eine 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Kindertagesstätte gemäß § 1 BauNVO durchzuführen.
Die Änderung erfolgt zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Reithmaier-Feld“.
Der Änderungsbereich umfasst insgesamt 0,9 ha und liegt am nördlichen Ortsrand von Gammelsdorf. Der bisher als Grünfläche ausgewiesene Bereich umfasst einen flach nach Norden abfallenden Hangbereich.
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Planungsstand 11.04.2019) wurde vom Landratsamt Freising am 19.07.2019 genehmigt und am 13.08.2019 bekanntgemacht.
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10. Änderung Flächennutzungsplan
10. Änderung Flächennutzungsplan Begründung
Zusammenfassende Erklärung