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Autor: admin

Einbeziehungssatzung „Nördliche Osterbachstraße“ (Nr. 106), Gemeinde Gammelsdorf

Der Gemeinderat Gammelsdorf hat in seiner Sitzung vom 15.06.2021 den Erlass der Einbeziehungssatzung „Nördliche Osterbachstraße“ (Nr. 106) Gemeinde Gammelsdorf, beschlossen.

Die Bauleitplanung wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

In diesem wurde von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

Geltungsbereich/Umgrenzung des Plangebietes:

Die Gemeinde Gammelsdorf beabsichtigt im Ortsteil Gammelsdorf den Erlass einer

Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Flurnummer 22/1 und für eine Teilfläche der Flurstückes 11, Gemarkung Gammelsdorf.

Zweck der Satzung ist, einen unbebauten Bereich am Ortsrand, der direkt nördlich und östlich

bebauter Flächen anschließt, in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen.

Anlass für die Einbeziehungssatzung ist die Absicht einer Errichtung eines Einfamilienhauses. Die Einbeziehung dieser relativ kleinen Flächen entspricht einer geordneten städtebaulichen

Entwicklung.

Das Maß der baulichen Nutzung lässt eine Wohneinheit mit Erd- und Obergeschoss (ohne

ausgebautem Dachgeschoss) und eine maximale Gebäudegrundfläche von 144 m² sowie eine

Garage mit einer maximalen Grundfläche von 50 m² zu.

Der Gesamtumgriff der Satzung erstreckt sich auf eine Gesamtfläche von 1.160 m².

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 02.07.2021 in Kraft getreten.

Downloads:
Einbeziehungssatzung
Bekanntmachung

1. Änderung Bebauungsplan „Wohngebiet Reithmaier-Feld“ (Nr. 104)

Anlass für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Reithmaier Feld“ (Nr. 104) ist der bestehende große Bedarf an Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken für junge Familien, vorwiegend für die einheimische Bevölkerung. In Teilbereichen des Bebauungsplangebietes sollen anstatt 2 Wohneinheiten je Wohngebäude bis zu 3 zulässig sein. Hierdurch soll dem dringenden Wohnraumbedarf in noch stärkerer Weise entsprochen werden.
Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 10.08.2020 in Kraft getreten.

Downloads:
1. Änderung Bplan Wohngebiet Reithmaier Feld
Anlage 1 Ersatzausgleich
Anlage 2 saP 1. Änderung
Anlage 3 Gammelsdorf WA Reithmaier Feld Schallschutzgutachten BLCP
Anlage 4 Entwässerung
Begründung 1. Änderung Bplan Wohngebiet Reithmaier Feld

2. Änderung der Ortsrandsatzung „Priel“ (Nr. 102), Gemeinde Gammelsdorf

Die Gemeinde Gammelsdorf beabsichtigt durch die 2. Änderung der Einbeziehungssatzung „Priel“ (Nr. 102) am südlichen Ortsrand von Priel bereits bestehende Bebauung der Flurstücke Nr. 301 (TF), 302 (TF), 302/2 (TF), Gemarkung Enghausen, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsbereich einzubeziehen.

Hierdurch wird die Errichtung eines Wohngebäudes ermöglicht. Die Ausweisung dient dadurch auch der Erhaltung einer sozialen Bevölkerungsstruktur im ländlichen Raum sowie einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortsteiles Priel unter Einbeziehung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes.

Die nachzuweisende Ausgleichsfläche ist in den Satzungsumgriff integriert.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 20.04.2020 in Kraft getreten.

Downloads:
Ortsrandsatzung
Begründung

1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedrichstraße“ (Nr. 103), Gemeinde Gammelsdorf

Die Gemeinde Gammelsdorf beabsichtigt durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedrichstraße“ (Nr. 103) das Maß der baulichen Nutzung für alle Einzelhäuser neu zu regeln. Im Bebauungsplangebiet wird die Zahl der Wohnungen pro Einzelhaus auf drei Wohneinheiten beschränkt. Der räumliche Geltungsbereich ist identisch mit dem Gebiet des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Friedrichstraße“.
Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 22.02.2020 in Kraft getreten.

Download:
1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedrichstraße“ (Nr. 103), Gemeinde Gammelsdorf

11. Änderung des Flächennutzungspoanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Kreuzholzen“ (Nr. 101)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.10.2019 die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „SO PV-Freiflächenanlage Kreuzholzen“ beschlossen.

Ziel des Vorhabens ist es, die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet weiter zu stärken und zu entwickeln. Daher ist geplant, nordwestlich von Gammelsdorf einen Solarpark auf Flurstück 1754/1 der Gemarkung Gammelsdorf zu errichten. Die Erschließung besteht durch die von Süden (Dreifaltern) und von Norden (Schergenöd) verlaufende Gemeindeverbindungsstraße.

Landwirtschaftliche Flächen werden umgewandelt zu einem SO.

Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „SO PV-Freiflächenanlage Kreuzholzen“ erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 29.05.2020 in Kraft getreten.

Downloads:
Bebauungsplan
Bebauungsplan mit Begründung

9. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Gelbersdorf“der Gemeinde Gammelsdorf

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.06.2018 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Gelbersdorf“ beschlossen.

Die betroffene Fläche liegt nordöstlich von Reichersdorf. Gammelsdorf befindet sich ca. 2 km nördlich des Planungsgebiets. Von der Gemeinde Gammelsdorf kommend, ist das Gebiet über die Kreisstraße FS 19 weiter über die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Reichersdorf und Gelbersdorf und anschließend über angrenzende Feldwege zu erreichen.

Ziel des Vorhabens ist es, die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet weiter zu stärken und zu entwickeln.

Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 8,87 ha besteht aus Teilbereichen, welche sich auf folgenden FlNrn. der Gemarkung Reichersdorf, Gemeinde Gammelsdorf befinden:

FlNr. 1487 (0,45 ha), FlNr. 1488 (2,72 ha), FlNr. 1493 (1,96 ha)

FlNr. 1505 TF (2,25 ha), FlNr. 1515 (0,51 ha), FlNr. 1517 (0,97 ha)

Landwirtschaftliche Flächen werden umgewandelt zu einem SO.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Gelbersdorf“ erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 08.05.2020 in Kraft getreten.

Downloads:
Bebauungsplan
Begründung
Zusammenfassende Erklärung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindertagestätte Reithmaier-Feld“

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Reithmaier-Feld“

Am 04.12.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kindertagesstätte Reithmaier-Feld“ gefasst. Mit Beschluss vom 11.04.2019 hat der Gemeinderat den Bebauungs- und Grünordnungsplan in der Fassung vom 11.04.2019 unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan mit Grünordnungsplan ist am 13.08.2019 in Kraft getreten.

Downloads:
Bebauungsplan
Begründung
Ausgleichsplan
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Schalltechnisches Gutachten
Ausgleichsbedarf

11. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Kreuzholzen“ (Nr. 101)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.10.2019 die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „SO PV-Freiflächenanlage Kreuzholzen“ beschlossen.

Ziel des Vorhabens ist es, die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet weiter zu stärken und zu entwickeln. Daher ist geplant, nordwestlich von Gammelsdorf einen Solarpark auf Flurstück 1754/1 der Gemarkung Gammelsdorf zu errichten. Die Erschließung besteht durch die von Süden (Dreifaltern) und von Norden (Schergenöd) verlaufende Gemeindeverbindungsstraße.

Landwirtschaftliche Flächen werden umgewandelt zu einem SO.

Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „SO PV-Freiflächenanlage Kreuzholzen“ erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 29.05.2020 in Kraft getreten.

Download:
Flächennutzungsplan mit Begründung

10.  Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagestätte Reithmaier-Feld“

Die Gemeinde Gammelsdorf hat in der Gemeinderatssitzung vom 06.09.2019 beschlossen, eine 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Kindertagesstätte gemäß § 1 BauNVO durchzuführen.

Die Änderung erfolgt zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Reithmaier-Feld“.

Der Änderungsbereich umfasst insgesamt 0,9 ha und liegt am nördlichen Ortsrand von Gammelsdorf. Der bisher als Grünfläche ausgewiesene Bereich umfasst einen flach nach Norden abfallenden Hangbereich.

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Planungsstand 11.04.2019) wurde vom Landratsamt Freising am 19.07.2019 genehmigt und am 13.08.2019 bekanntgemacht.

Downloads:
10. Änderung Flächennutzungsplan
10. Änderung Flächennutzungsplan Begründung
Zusammenfassende Erklärung

9. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Gelbersdorf“der Gemeinde Gammelsdorf

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.06.2018 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Gelbersdorf“ beschlossen.

Die betroffene Fläche liegt nordöstlich von Reichersdorf. Gammelsdorf befindet sich ca. 2 km nördlich des Planungsgebiets. Von der Gemeinde Gammelsdorf kommend, ist das Gebiet über die Kreisstraße FS 19 weiter über die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Reichersdorf und Gelbersdorf und anschließend über angrenzende Feldwege zu erreichen.

Ziel des Vorhabens ist es, die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet weiter zu stärken und zu entwickeln.

Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 8,87 ha besteht aus Teilbereichen, welche sich auf folgenden FlNrn. der Gemarkung Reichersdorf, Gemeinde Gammelsdorf befinden:

FlNr. 1487 (0,45 ha), FlNr. 1488 (2,72 ha), FlNr. 1493 (1,96 ha)

FlNr. 1505 TF (2,25 ha), FlNr. 1515 (0,51 ha), FlNr. 1517 (0,97 ha)

Landwirtschaftliche Flächen werden umgewandelt zu einem SO.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Gelbersdorf“ erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 08.05.2020 in Kraft getreten.

Downloads:
Flächennutzungsplan
Zusammenfassende Erklärung