Barriefreiheit-Werkzeuge

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Wasser, Abwasser, Hochwasser

Hinweis zum Umgang mit Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten – Umfang und Einteilung des Überschwemmungsgebietes/Kennzeichnung der HW-Linie.

Die Grenzen des Überschwemmungsgebiet sind in den untenstehnden Übersichts- und Detailkarten eingetragen. Für die genaue Grenzzeichnung sind die Detailkarten im Maßstab 1:2.500 maßgebend, die im Landratsamt Freising und in den Gemeinden Wand und mauern niedergelegt sind; sie können dort während der Dienstdtunden eingesehen werden. Die genaue Grenze verläuft auf der jeweils gekennzeichneten Grundstückgrenze oder, wenn die grenze ein Grundstück schneidet auf dem Gewässer näheren Kante der gekennzeichneten Linie. Gänzlich im Überschwemungsgebiet liegende gebäude sowie solchen gleichgestellte Gebäude, die teilweise in Überschwemmungsgebiet liegen, sind in der Detailkarte ebenfalls farblich hervorgehoben. Das Gewässer selbst und seine Ufer sind kein Bestandteil des Überschwemmungsgebietes.

Veränderungen der Grenze oder der Bezeichnung der im Überschwemmungsgebiet gelegenen Grundstücke berühren die festlegsetzten Grenzen des Überschwemmungebiets nicht.

An jedem öffentlichen Gebäude und an öffendlichen Anlagen (z.B. Straßenbeleuchtungsmasten und Masten von Verkersschildern) ist die HW100- Linie als Anhaltspunkt für die Hochwassergefahr für jede Person gut sichtbar zu kennzeichnen. Auskunft über die Höhe der HW100-Linie (in Meter über NN) erteilt das Wasserwirtschaftsamt München.

Hier finden Sie nützliche Informationen zum Thema Regenwasser, Abwasser und Hochwasserprophylaxe.