9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wang für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Uppenbornwerk 1“ (Nr. 105)


Anlass für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Uppenbornwerk 1“ und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Uppenbornwerk 1“ (Nr. 105) ist die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet weiter zu stärken und zu entwickeln.
Die Gesamtfläche für das geplante Sondergebiet beträgt innerhalb des Geltungsbereiches
55.992 m² und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Volkmannsdorferau, Gemeinde Wang:
Fl.Nr. 642, Fl.Nr. 629 Teilfläche, Fl.Nr. 630 Teilfläche,
Fl.Nr. 632 Teilfläche, Fl.Nr. 633 Teilfläche
Bei dem Planungsgebiet handelt es sich um Flächen für die Landwirtschaft, welche sich neben der Autobahn A 92 befinden. Die Autobahn verbindet München mit Deggendorf.
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Uppenbornwerk 1“ (Nr. 105) erfolgte im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Der Flächennutzungsplan und die Satzung sind mit Bekanntgabe am 15.03.2021 in Kraft getreten.
Downloads:
Bebauungsplan – Begründung mit Umweltbericht
Bebauungsplan genehmigt
Flächennutzungsplan
Verträglichkeitsabschätzung
Blendgutachten
Satzungsbeschluss
Feststellungsbeschluss
zusammenfassende Erklärung